Kein Zusammenschluss von Super RTL und Nickelodeon. Das BKartA hat Bedenken mit Blick auf den Wettbewerb, das im April angekündigte Vorhaben scheitert.
Im April dieses Jahres wurden die Pläne von RTL Deutschland bekannt, Nickelodeon zu übernehmen und in die hauseigene Sparte Super RTL zu integrieren. Der Kinderfernsehsender gehört zu Paramount Global. Angedacht war, dass RTL neben einem Paket an Senderechten auch die Satellitenfrequenz von Nickelodeon übernimmt.
Inzwischen ist klar, dass die Beteiligten das Vorhaben nicht weiter verfolgen werden. Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte RTL und Paramount nach der fusionskontrollrechtlichen Prüfung mitgeteilt, dass man den Zusammenschluss untersagen wird. RTL nahm die Anmeldung daraufhin zurück.
Das BKartA hat bei der Prüfung den Werbemarkt in der angesprochenen Zielgruppe (Kinder von 3 bis 13 Jahren) aufgrund von "deutlichen Besonderheiten" von sonstiger Werbung abgegrenzt. Es gebe nur eine sehr kleine Zahl von Unternehmen mit Werbeflächen, die speziell auf Kinder ausgerichtet seien, so BKartA-Präsident Andreas Mundt in einer Mitteilung.
Super RTL ist der dominante Player
Super RTL, das in diesem Bereich mit den Marken Toggo und Toggo Plus auftritt, hat man als führenden Anbieter ausgemacht. Disney und Nickelodeon folgten mit jeweils "großem Abstand". Das BKartA erwartet, dass die dominante Position von Super RTL durch einen Zusammenschluss mit Nickelodeon weiter wachsen würde. Ein weiterer Akteur ist Kika, hinter dem die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF stehen. Der Kanal strahlt allerdings keine Werbung aus.
Rechtsanwalt Dr. Florian C. Haus, der mit seinem Team von Flick Gocke Schaumburg und Unterstützung von Charles River Associates an der Seite von RTL versucht hatte, eine Freigabe zu erreichen, bedauert die Entscheidung des BKartA: "Sowohl die Parteien als auch die Anwaltsteams haben hart daran gearbeitet, dieses Ergebnis zu verhindern, aber manchmal muss man sich seine Schlachten aussuchen. Also haben wir die Benachrichtigung letzte Woche zurückgezogen".
Er verweist auf die Zunahme der Online-Videowerbung und ein verändertes Mediennutzungsverhalten. Beide Faktoren hätten dazu geführt, dass die Marktabgrenzung in der audiovisuellen Industrie viel fließender geworden sei.
Paramount wurde nach LTO-Informationen von Morrison & Foerster mit einem Team um Prof. Dr. Christoph Wagner und Dr. Jens Hackl beraten.
sts/LTO-Redaktion
Kartellamt kündigt Untersagung an: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55428 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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