Der Email-Anbieter Posteo hat am Montag als erster deutscher Internet-Provider einen Transparenzbericht zu Überwachungsmaßnahmen von Sicherheitsbehörden vorgelegt. Da Provider nach verschiedenen Gesetzen unter Strafandrohung zur Geheimhaltung von Überwachungsmaßnahmen verpflichtet sind, hatte das Unternehmen zunächst ein Rechtsgutachten der Sozietät Von Boetticher eingeholt.
Im Nachgang zu den Enthüllungen des Ex-NSA-Mitarbeiters Eward Snowden haben sich verschiedene US-Anbieter das Recht erkämpft, zumindest über nicht ausdrücklich als geheim bezeichnete Überwachungsmaßnahmen in groben Abstufungen zu berichten. Deutsche Anbieter dagegen sahen sich einigen Hindernisse aus Geheimhaltungspflichten gegenüber (insbesondere gemäß § 17 Abs. 1, 2 und 3 G10-Gesetz, § 113 Abs. 4 S. 2 TKG, § 8b Abs. 4 S. 2 BVerfSchG, § 23e ZfdG und § 15 TKÜV).
Die IT-Rechtler der Kanzlei Von Boetticher, die regelmäßig von Posteo mandatiert werden, kamen in ihrem Gutachten zum Ergebnis, dass trotz des strengen Gesetzeswortlauts nicht alle Angaben zu Telekommunikationsüberwachungen und Datenabfragen einer Geheimhaltungspflicht unterliegen. "Die Veröffentlichung eines Transparenzberichts ist zulässig, soweit dadurch keine Gefährdung von Ermittlungserfolgen oder eine Offenbarung von laufenden Ermittlungen zu befürchten ist", heißt es in dem Gutachten. Transparenzberichte mit rein statistischen Angaben sind demnach auch nach deutschem Recht erlaubt. Auf eine kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele bestätigte die Bundesregierung diese Ansicht.
Von Boetticher: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11886 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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