Systemarchitektur für Elektrofahrzeuge: Kar­tellamt ist mit Koope­ra­tion von VW und Rivian ein­ver­standen

29.07.2024

Volkswagen und Rivian haben eine Zusammenarbeit bei der Software-Entwicklung für Elektroautos angekündigt. Das Bundeskartellamt erwartet keine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs.

Jeweils 50 Prozent werden Volkswagen und das US-Unternehmen Rivian Automotive an einem Joint Venture halten, das die beiden Partner im Juni angekündigt hatten. Gemeinsam will man Software für künftige Generationen von Elektroautos entwickeln. 

Die Partnerschaft umfasst neben dem Joint Venture auch eine Minderheitsbeteiligung von VW an Rivian – Teams von Gleiss Lutz, Latham & Watkins und Linklaters beraten zum zugehörigen Deal. Für beide Vorhaben erteilte das Bundeskartellamt (BKartA) den Unternehmen die fusionskontrollrechtliche Freigabe.

Andreas MundtAutos würden immer digitaler und vernetzter, daher sei die Frage der passenden Systemarchitektur nichts anderes als ein zentraler Wettbewerbsparameter, so BKartA-Präsident Andreas Mundt in einer Mitteilung der Behörde. Man achte daher genau auf den Innovationswettbewerb. Durchgreifende Probleme befürchte man durch die Pläne von VW und Rivian hier nicht.

Auch für die nachgelagerten Märkte sieht das BKartA keine problematischen Beschränkungen des Wettbewerbs. Den bisherigen Ankündigungen zufolge wird VW in den kommenden Jahren insgesamt drei Milliarden Dollar in eine Wandelanleihe sowie in Aktien von Rivian investieren. Weitere zwei Milliarden Dollar sollen in das Joint Venture fließen. 

Der Wolfsburger Automobilkonzern erhofft sich von der Kooperation, bei der die Bereiche Batterietechnik und Antrieb außen vor bleiben, schnellere Fortschritte bei der Software-Entwicklung. Konzernchef Oliver Blume stellte auch Kosteneinsparungen in Aussicht. 

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Systemarchitektur für Elektrofahrzeuge: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55092 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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