Die norwegische Aftenposten haftet nicht für die Veröffentlichung zweier US-Depeschen, die Wikileaks zugänglich gemacht hatte. Ein an einem vertraulichen Gespräch beteiligter Manager eines deutschen Unternehmens hatte das Blatt auf Unterlassung- und Schmerzensgeld verklagt. Taylor Wessing vertrat Aftenposten in dem Verfahren.
Reinhard Gaertner
Es ist der erste in Deutschland geführte Prozess um die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Wikileaks-Dokumenten. Die Zeitung hatte 2011 über das europäische GPS-Projekt "Galileo" berichtet und aus einem Gespräch in der US-Botschaft in Berlin zitiert. Anders als die Vorinstanz geht das OLG Köln davon aus, dass die Privatsphäre eines beteiligten Managers nicht betroffen sei und die norwegische Zeitung sich den Inhalt ihrer Nachricht nicht zueigen gemacht sowie die journalistischen Standards für eine Verdachtsberichterstattung eingehalten habe.
Aftenposten wurde im Verfahren in Deutschland von Dr. Reinhard Gaertner und Dr. Christian Frank aus dem Münchner Büro von Taylor Wessing vertreten. In Norwegen waren Vidar Strømme und Josefin Engström von der Kanzlei Schjødt beteiligt. Die auf Seiten des deutschen Managers beteiligten Vertreter waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bekannt.
Quelle: LTO-Redaktion, mit Materialien von Taylor Wessing
Taylor Wessing für Aftenposten
Dr. Reinhard Gaertner, Medienrecht, Partner, München
Dr. Christian Frank , IT/Telekommunikation, Partner, München
Schjødt für Aftenposten
Vidar Strømme, Oslo
Josefin Engström, Oslo
Taylor Wessing / Schjødt: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10130 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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