Porsche muss im Zusammenhang mit dem Dieselskandal eine Geldbuße von 535 Millionen Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Bußgeld verhängt, Porsche will keine Rechtsmittel dagegen einlegen.
In einer Abteilung des Porsche-Entwicklungsbereichs sei ab dem Jahr 2009 die Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt worden, stellte die Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Dies habe dazu geführt, dass der Ausstoß von Stickoxiden bei Dieselfahrzeugen nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach. Porsche stellt die Dieselmotoren, die in den Autos verbaut werden, allerdings nicht selbst her, sondern bezieht sie von Audi.
Die Geldbuße von 535 Millionen Euro setzt sich zusammen aus einem Ahndungs- und einem Abschöpfungsteil: Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit sei auf einen Betrag von vier Millionen Euro erkannt worden, so die Staatsanwaltschaft.
Mit den übrigen 531 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile von Porsche aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft. Eingerechnet wurden dabei die Gewinne, die der Autobauer aus dem Verkauf der betroffenen Fahrzeuge erzielt, und die Aufwendungen, die er sich erspart hat, indem er Autos hergestellt hat, die den regulatorischen Vorschriften nicht entsprechen. Diesen Vorteilen sind die Kosten für die Umrüstung der Fahrzeuge gegenübergestellt worden, die Porsche bereits aufgewandt hat.
Der Autobauer hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Er muss den Betrag nun binnen sechs Wochen an das Land Baden-Württemberg zahlen. Damit ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Porsche rechtskräftig abgeschlossen. Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit den Manipulationen an der Motorsteuerungssoftware von Porsche-Fahrzeugen habe der Bußgeldbescheid nicht, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung.
ah/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Dieselskandal: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35251 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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