Reed Smith: Yahoo legt Verfassungsbeschwerde gegen Leistungsschutzrecht ein

07.08.2014

Der Suchmaschinenbetreiber Yahoo hat für seine Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht das Münchener Team von Reed Smith mandatiert. Auch der Rechtswissenschaftler Alexander Blankenagel, Professor an der Berliner Humboldt-Universität, gehört zum Team, das Yahoo vor dem BVerfG vertritt.

"Wir sind der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist," sagt der General Counsel von Yahoo, Helge Huffmann. Das Unternehmen hat daher mit Unterstützung von Reed Smith am 31. Juli Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingelegt.

Das im Urheberrechtsgesetz geregelte Leistungsschutzrecht für Presseverleger war bereits im Gesetzgebungsverfahren Gegenstand hitziger Debatten und kontroverser Diskussionen über die Notwendigkeit und dogmatische Berechtigung dieses Rechts, das in dieser Form bislang ausschließlich in Deutschland existiert.

Die VG Media, die als Verwertungsgesellschaft das Leistungsschutzrecht wahrnimmt, hat am 13. Juni 2014 erstmals einen Tarif für die Vergütung des Leistungsschutzrechts veröffentlicht und kurz darauf in Pressemitteilungen verkündet, dass sie Verfahren vor der Schiedsstelle beim DPMA gegen Google, Yahoo und 1&1 zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts eingeleitet habe.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Reed Smith für Yahoo

Dr. Alexander R. Klett LL.M., Urheberrecht, Partner, München

 

Prof. Dr. Alexander Blankenagel, Humboldt-Universität zu Berlin

 

Yahoo Rechtsabteilung

Helge Huffmann LL.M., General Counsel Germany

Quelle: Reed Smith, Yahoo

Zitiervorschlag

Reed Smith: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12820 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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