Der Suchmaschinenbetreiber Yahoo hat für seine Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht das Münchener Team von Reed Smith mandatiert. Auch der Rechtswissenschaftler Alexander Blankenagel, Professor an der Berliner Humboldt-Universität, gehört zum Team, das Yahoo vor dem BVerfG vertritt.
"Wir sind der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist," sagt der General Counsel von Yahoo, Helge Huffmann. Das Unternehmen hat daher mit Unterstützung von Reed Smith am 31. Juli Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingelegt.
Das im Urheberrechtsgesetz geregelte Leistungsschutzrecht für Presseverleger war bereits im Gesetzgebungsverfahren Gegenstand hitziger Debatten und kontroverser Diskussionen über die Notwendigkeit und dogmatische Berechtigung dieses Rechts, das in dieser Form bislang ausschließlich in Deutschland existiert.
Die VG Media, die als Verwertungsgesellschaft das Leistungsschutzrecht wahrnimmt, hat am 13. Juni 2014 erstmals einen Tarif für die Vergütung des Leistungsschutzrechts veröffentlicht und kurz darauf in Pressemitteilungen verkündet, dass sie Verfahren vor der Schiedsstelle beim DPMA gegen Google, Yahoo und 1&1 zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts eingeleitet habe.
Reed Smith für Yahoo
Dr. Alexander R. Klett LL.M., Urheberrecht, Partner, München
Prof. Dr. Alexander Blankenagel, Humboldt-Universität zu Berlin
Yahoo Rechtsabteilung
Helge Huffmann LL.M., General Counsel Germany
Reed Smith: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12820 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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