Reed Smith / GSK Stockmann: Etappensieg für Cheaptickets im Screen-Scraping-Streit mit Ryanair

05.05.2014

Das Flugbuchungsportal Cheaptickets darf auch weiterhin Flüge von Ryanair anbieten. Der Billigflieger wollte das mit seinen AGB verhindern, scheiterte nun aber vor dem BGH. Die irische Fluggesellschaft werde durch das Buchungsportal nicht wettbewerbswidrig behindert, urteilt das Gericht. Reed Smith vertritt Cheaptickets, GSK Stockmann ist für Ryanair tätig.

Philipp Süss

Das Buchungsportal Cheaptickets.de vermittelt Flüge nahezu aller Fluglinien, darunter auch des Billiganbieters Ryanair. Ryanair hat seit 2008 versucht, Cheaptickets die Vermittlung von Ryanair-Flügen zu untersagen, insbesondere unter Verweis auf einen angeblich unerlaubten Zugriff auf die Webseite von Ryanair und die dortige Datenbank, das sogenannte Screen Scraping.

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun urteilte, ist Screen Scraping nicht unlauter (Urt. v. 30.04.2014, Az. I ZR 224/12); das Gericht hob damit das Berufungsurteil auf. Die Frage, ob Ansprüche wegen wettbewerbswidriger Irreführung oder nach den Grundsätzen des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes bestehen, wird zur Klärung an das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurückverwiesen.

Reed Smith hat Cheaptickets in dem Verfahren vertreten, BGH-Vertreter war Axel Rinkler von Engel und Rinkler. GSK Stockmann-Partner Dr. Jörg Kahler ist für Ryanair tätig, BGH-Vertreter war Dr. Guido Toussaint.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Reed Smith für Cheaptickets.de

Dr. Philipp Süss, Corporate/Media, Partner, München

Dr. Thomas Fischl, Corporate/Media, Counsel, München

 

Engel und Rinkler für Cheaptickets.de

Axel Rinkler (BGH-Vertretung)

 

GSK Stockmann + Kollegen für Ryanair

Dr. Jörg Kahler, IT, Partner, Berlin

 

Toussaint & Schmitt für Ryanair

Dr. Guido Toussaint (BGH-Vertretung)

Quelle: Reed Smith, LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Reed Smith / GSK Stockmann: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11864 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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