Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen Porsche wegen der fahrlässigen Verletzung von Aufsichtspflichten im Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 40 Millionen Euro verhängt. Porsche hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet.
Wegen der Verletzung von Aufsichtspflichten bei Porsche im Zuge von Steuererklärungen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Geldbuße in Höhe von 40 Millionen Euro gegen das Unternehmen verhängt. In den Jahren 2009 bis 2016 seien steuerliche Sachverhalte unvollständig oder falsch verbucht worden, teilte die Behörde am Mittwoch in Stuttgart mit. Dadurch seien Steuerverkürzungen durch Mitarbeiter zumindest erleichtert worden und der Autobauer profitierte davon.
Porsche akzeptierte nach eigenen Angaben die Geldbuße und verzichtete auf Rechtsmittel. Die Zahlung des Betrages erfolgt an das Land Baden-Württemberg. Das gegen die Porsche AG geführte Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Die Höhe der Geldbuße setzt sich aus einem sogenannten Ahndungs- und Abschöpfungsanteil zusammen: Die Ordnungswidrigkeit wird mit 9,9 Millionen Euro geahndet, mit 30,1 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile von Porsche aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft.
Verfahren gegen Vorstände und Betriebsrat eingestellt
Es lief auch ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Aufsichtspflicht gegen sechs aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder der Volkswagen-Tochter. Dies wurde eingestellt. "Zwar ergaben die Ermittlungen konkrete Zuwiderhandlungen auf der Arbeitsebene der Porsche AG; eine individuelle Verantwortlichkeit bei der Verletzung von Aufsichtspflichten konnte jedoch nicht festgestellt werden", erklärte die Staatsanwaltschaft.
Im Zuge der Ermittlungen wurde auch der Vorwurf einer betriebsverfassungsrechtlich unzulässig hohen Vergütung des früheren Betriebsratschefs Uwe Hück geprüft. Das Verfahren wurde eingestellt, weil sich der Vorhalt "nicht mit einer zur Anklageerhebung hinreichenden Sicherheit" bestätigte.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte noch in einem weiteren Sachverhalt: Es bestand der Verdacht, dass Hück für Zwecke des Betriebsrats bestimmte Mittel im Zeitraum 2013 bis 2018 für private Zwecke unter Kenntnis von Porsche-Vorstandsmitgliedern verwendete. Gegen ihn wurde das Verfahren mit Zustimmung des zuständigen Gerichts gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe eines mittleren sechsstelligen Betrages vorläufig eingestellt. Gegen vier aktuelle und frühere Vorstandsmitglieder wurden die Ermittlungen ebenfalls beendet. Sie müssen hingegen keine Geldauflage zahlen.
tap/dpa/LTO-Redaktion
Aufsichtspflichtverletzung: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45539 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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