Osborne Clarke: BGH-Ent­schei­dung im Rechts­st­reit um Marke "ABSOLUT"

10.11.2016

Osborne Clarke hat den Verlag absolut°karriere in einem langen Rechtsstreit um die Marke "ABSOLUT" vertreten, die vor allem für Wodka-Produkte bekannt ist. Der BGH bestätigte das Urteil der Vorinstanz, die keine Verwechslungsgefahr sah.

Matthias Kloth

In dem Rechtsstreit ging es allerdings nicht um alkoholische Getränke, sondern um Personaldienstleistungen: Der beklagte Verlag gibt bundesweit seit vielen Jahren das Magazin absolut°karriere heraus und veranstaltet Messen unter diesem Titel. Er gehörte bis vor kurzem zur Verlagsgruppe Münchner Merkur. Geklagt hatte der Personaldienstleister Absolut Personalmanagement, der aufgrund der Nutzung des Verlags die Marke "ABSOLUT" verletzt sah.

Das Landgericht Hamburg hatte zunächst eine Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Zeichen bejaht. Das Berufungsgericht entschied im November 2015 zugunsten des Verlags und verneinte das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr (Hanseatisches Oberlandesgericht, Az. 5 U 205/12). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts nun bestätigt und das Rechtsmittel des Gegners durch die Entscheidung vom 3. November 2016 zurückgewiesen (Az. I ZR 260/15).

Dr. Matthias Kloth, Partner bei Osborne Clarke, hat den Verlag vor dem BGH in Kooperation mit dem BGH-Anwalt Prof. Dr. Christian Rohnke vertreten. Kloth war erst im April dieses Jahres von White & Case zu Osborne Clarke gewechselt. Die Rechtsberater der Klägerseite waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht bekannt.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Osborne Clarke für absolut°karriere:

Dr. Matthias Kloth, Markenrecht, Partner, Hamburg

 

Von Gierke & Rohnke für absolut°karriere:

Prof. Dr. Christian Rohnke, BGH-Vertretung, Karlsruhe

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von Osborne Clarke

Zitiervorschlag

Osborne Clarke: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21105 (abgerufen am: 07.11.2024 )

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