Im vielbeachteten Verfahren um die "Wetter-Wette" des Möbelhauses Mahler hat Noerr das Möbelhaus vertreten. Jeder Kunde, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei Mahler Waren für mindestens 100 Euro erwirbt, sollte den Kaufpreis zurückerstattet erhalten, wenn es an einem vorbestimmten Stichtag regnet.
Christian Mayer
Die geplante Wette auf das Wetter war vom Regierungspräsidium Karlsruhe und der Regierung der Oberpfalz als erlaubnispflichtiges Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages eingestuft worden.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat nun aber entschieden hat, dass es sich bei der Werbeaktion nicht um öffentliches Glücksspiel handelt und ist damit der Argumentation von Noerr-Anwalt Christian Mayer gefolgt. Mayer hat das Möbelhaus in dem Verfahren vor dem BVerwG sowie in allen Vorinstanzen in Baden-Württemberg und Bayern vertreten. Die Gegenseite - das Regierungspräsidium Karlsruhe für das Land Baden-Württemberg - hatte keine Kanzlei mandatiert.
Das BVerwG wies die Revision zurück, denn die Kunden zahlen nach Auffassung der Bundesrichter bei einer solchen Aktion kein "Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance" – so die Argumentation der Behörden –, sondern ausschließlich einen Kaufpreis für die Ware. Die Bundesrichter betonten weiter, dass die Kunden die Waren zu marktgerechten Preisen erwerben wollen und Preisvergleiche anstellen können. Außerdem bestehe kein Verlustrisiko, da die Kunden die gekaufte Ware auch unabhängig von der Wetterlage behalten könnten. Zudem sollte der Verkaufspreis während der Aktion nicht erhöht werden, so dass von den Kunden auch kein "verdecktes" Entgelt für ein Gewinnspiel verlangt worden wäre (Urt. v. 09.07.2014, Az. 8 C 7.13).
Noerr für Möbel Mahler Einrichtungszentrum GmbH
Dr. Martin Diesbach, Medienrecht, Partner, München
Christian Alexander Mayer, Glücksspielrecht, Associated Partner, München
Regierungspräsidium Karlsruhe (Land Baden-Württemberg)
Dr. Thorsten Reinhardt, Oberregierungsrat
Noerr: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12544 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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