Die Frist zur Anmeldung im Lobbyregister des Deutschen Bundestags ist abgelaufen. Das Interesse ist mit 2.400 Eintragungen hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Bundestags-Grünen wollen nachbessern.
Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität sind die Schlagworte, mit denen das zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz auf den Weg gebracht wurde. Schon wenige Wochen nach dem Start hatte sich abgezeichnet, dass sich das Interesse der Zielgruppe in überschaubaren Grenzen bewegt. Zum 1. März ist die Frist zur Anmeldung nun abgelaufen und die Bilanz ernüchternd: Gerade einmal rund 2.400 Eintragungen wurden bislang verzeichnet.
Jetzt soll nachgebessert werden. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Deutschen Bundestag, regt eine Weiterentwicklung an und zeigt sich in einer Stellungnahme gegenüber der dpa irritiert. "In der Tat ist es auffällig, dass die tatsächlichen Zahlen der angemeldeten Verbände und Personen stark von den erwarteten Zahlen abweichen. Hier kam es offenkundig zu Fehleinschätzungen", so Notz.
Abschreckende Wirkung entfalten offenbar die mit einer Anmeldung verbundenen Auskunftspflichten. Anmeldewillige sind - angesichts der Zielsetzung des Lobbyregisters naheliegend - unter anderem angehalten, konkrete Angaben zur finanziellen und personellen Größenordnung ihrer Interessensvertretung zu tätigen.
Es bleibt abzuwarten, welchen Weg die Politik nun einschlagen wird, um das Interesse an einer Eintragung in das Lobbyregister des Bundestags zu steigern: Zuckerbrot, also eine Aufweichung der Transparenzpflichten, oder die Peitsche in Gestalt einer konsequenten Sanktionierung von Missachtung und Verstößen.
sts/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
Grüne sehen Nachbesserungsbedarf: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47677 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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