LG Bonn in Sachen Cum-Ex: Anklage gegen Steu­er­an­walt Berger zuge­lassen

26.01.2021

Der Druck auf "Mister Cum-Ex" Hanno Berger wächst. Vor dem LG Bonn muss sich der Jurist wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung verantworten – er soll einen Steuerschaden von 278 Millionen Euro verursacht haben.

Im Cum-Ex-Komplex wird es zu einem weiteren Prozess gegen einen der maßgeblichen Akteure kommen. Wie das Landgericht (LG) Bonn am Dienstag mitteilte, hat die 12. große Strafkammer die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren gegen den Angeklagten eröffnet (Az. 62 KLs 2/20). Außerdem wurden auf nationaler und europäischer Ebene Haftbefehle gegen ihn erlassen.

Bei dem Angeklagten handelt es sich um den Steuerrechtsanwalt Hanno Berger, der als einer der Hauptakteure in dem Cum-Ex-Steuerskandal gilt und dem überregionale Medien daher den fragwürdigen Titel "Mister Cum-Ex" verliehen haben. Der Frankfurter Jurist, der inzwischen in der Schweiz lebt, soll das Geschäftsmodell für eine Reihe von Banken und Finanzdienstleistern entwickelt haben.

Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Steuerschaden in dreistelliger Millionenhöhe

Laut der Mitteilung des LG Bonn wirft die Staatsanwaltschaft Köln dem Steuerrechtler vor, in der Zeit von Januar 2007 bis Oktober 2013 gemeinsam mit weiteren Personen drei Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung begangen zu haben. So soll der Angeklagte ein deutsches Kreditinstitut dazu bewogen haben, Cum-Ex-Geschäfte einzugehen, und auch "maßgeblich dabei geholfen haben", die dafür notwendigen Strukturen einzurichten.

Zudem soll der Jurist laut Staatsanwaltschaft zum Teil gutgläubige Investoren akquiriert und ferner das Kreditinstitut in Bezug auf die Cum-Ex-Geschäfte rechtlich beraten haben, heißt es in der Mitteilung des Gerichts weiter. Der so entstandene Steuerschaden soll sich auf insgesamt über 278 Millionen Euro belaufen.

Weiterer Prozess gegen Berger im März

Es ist nicht das erste Mal, dass Hanno Berger wegen der Cum-Ex-Geschäfte angeklagt wird. Eigentlich sollte am Donnerstag vor dem LG Wiesbaden ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen ihn beginnen. Der Termin wurde jedoch wegen der Corona-Pandemie auf den 25. März verlegt.

Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess hatte das LG Bonn im vergangenen Jahr die Cum-Ex-Aktiengeschäfte als Straftat gewertet. Die Bonner Richter verurteilten im März 2020 zwei britische Aktienhändler, die als Kronzeugen umfassend zur Aufklärung beigetragen hatten, zu Bewährungsstrafen. Die Privatbank M.M. Warburg, die u.a. von Berger beraten wurde, sollte als sogenannte Einziehungsbeteiligte 176 Millionen Euro zahlen. Die Bank legte Revision ein, somit landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Zitiervorschlag

LG Bonn in Sachen Cum-Ex: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44092 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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