Ausstieg aus der Herstellung von Verbrennungsmotoren: Green­peace klagt gegen Volks­wagen

09.11.2021

Umweltverbände fordern von deutschen Automobilherstellern eine Abkehr von Verbrennungsmotoren bis 2030. VW hat andere Vorstellungen und Greenpeace reagiert mit einer Klage.

Die beiden Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland haben gemeinsam mit der Klima-Aktivistin Clara Mayer Klage gegen die Volkswagen AG wegen mangelnden Klimaschutzes beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Die juristische Argumentation der Kläger: Die absehbaren Schäden durch die zusätzliche Erderwärmung griffen unzulässig in Freiheits- und Eigentumsrechte ein. Das Geschäftsmodell des Wolfsburger Autokonzerns sei nicht mit den Klimazielen vereinbar.

Für die Vertretung der rechtlichen Interessen auf Klägerseite ist die Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther um Anwältin Dr. Roda Verheyen mandatiert.

Darüber hinaus unterstütze Greenpeace die identische Klage eines Biobauern, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung der Umweltorganisation. Die Kläger führen an, dass die gigantischen CO2-Emissionen des Wolfsburger Autokonzerns erheblich zur Klimakrise und deren Folgen beitrügen. Das Geschäftsmodell von VW sei nicht mit dem Ziel zu vereinbaren, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen.

BVerfG-Urteil liefert Unterstützung

Zum Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte fordern die Kläger VW unter anderem auf, den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner spätestens 2030 weltweit zu beenden. Hätte die Klage Erfolg, würden gut zwei Gigatonnen weniger CO2 bis zum Jahr 2040 ausgestoßen, hieß es. In ihrer Argumentation stützen sich die Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp, die Fridays-for-Future-Aktivistin Mayer und der Landwirt auch auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts sowie ein niederländisches Urteil gegen den Ölkonzern Shell.

Anfang September hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace juristische Schritte gegen vier deutsche Konzerne eingeleitet, um sie zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. BMW, Mercedes-Benz und VW sowie dem Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea wurden Unterlassungsschreiben zugeleitet. VW lehnte Ende Oktober die juristische Aufforderung ab, seine CO2-Emissionen schneller zu reduzieren.

Aus VW-Sicht sind Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten durch Klagen gegen einzelne Unternehmen nicht der richtige Weg, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Das Unternehmen habe sich klar zum Pariser Klimaabkommen bekannt und will spätestens 2050 bilanziell CO2-neutral sein. Es sei zudem Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz zu gestalten, hieß es zuletzt.

Druck auf VW steigt

“Ein riesiger CO2-Emittent wie Volkswagen muss sich internationalen Klimazielen und dem Richterspruch aus Karlsruhe beugen”, sagte Kaiser am Rande der Klimakonferenz in Glasgow. “Nur mit einem schnellen Abschied vom Verbrenner kann VW seinen Beitrag zur Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad leisten.” Eine ähnliche Klage hatte bereits Erfolg: Ein niederländisches Gericht stellte im Mai fest, dass nicht nur Staaten, sondern auch Konzerne ihre Treibhausgas-Emissionen verringern müssen und verurteilte den Konzern Shell mit allen Tochterfirmen zu mehr Klimaschutz.

VW als global zweitgrößter Autobauer weigere sich, eine Strategie vorzulegen, die auf einem CO2-Restbudget fußt, das mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sei, hieß es in der Greenpeace-Mitteilung. Um das Budget einzuhalten, müsse der Konzern seinen CO2-Fußabdruck bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 2018 senken, Verbrenner dürften nur noch ein Viertel aller bis dahin verkauften VW-Autos ausmachen und ab 2030 gar nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ausstieg aus der Herstellung von Verbrennungsmotoren: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46595 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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