Strafprozess gegen ehemaligen Vorstandschef: Ex-EWE-Chef Brück­mann vor Gericht

08.02.2022

Eine großzügige Spende und private Einladungen auf Firmenkosten. Darüber stolperte 2017 der damalige EWE-Chef Matthias Brückmann. Ab dem 9. Februar muss sich der Manager einem Strafprozess stellen.

Fünf Jahre nach seinem Rauswurf beim Energieversorger EWE muss sich der frühere Vorstandschef Matthias Brückmann wegen einer Großspende strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft ihm Untreue in einem besonders schweren Fall vor. Der Prozess gegen den 59-jährigen Manager beginnt am Mittwoch vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (LG) Oldenburg (Az. 2 KLs 99/19).

Hauptvorwurf ist, dass Brückmann 2016 mit einer Spende von 253.000 Euro an eine Stiftung von Ex-Boxweltmeister Wladimir Klitschko in Kiew seine Befugnisse überschritten und EWE geschädigt haben soll. Mitangeklagt ist ein aktives EWE-Vorstandsmitglied, das damals die zweite Unterschrift geleistet haben soll. Im Februar 2017 entließ der EWE-Aufsichtsrat Brückmann wegen dieser Spende und, wie es hieß, "einer Vielzahl grober Verfehlungen". Die Klitschko-Stiftung zahlte etwa die Hälfte der Spende aus Oldenburg zurück.

Weiterer Prozess mit vertauschten Rollen

Mit der Frage, welche Spenden Brückmann als Vorstandschef freihändig zusagen durfte, beschäftigt sich seit 2018 auch ein Zivilprozess am LG Oldenburg (Az. 15 O 560/17). Dort sind die Rollen umgekehrt: Brückmann hat seinen früheren Arbeitgeber EWE verklagt, er kämpft um entgangene Bezüge und seine Altersversorgung.

Bei einem Verhandlungstermin 2021 zitierte der Vorsitzende Richter aus EWE-Dokumenten. Sie legen nahe, dass bei Spenden von mehr als 50.000 Euro schon zu Brückmanns Zeiten der zuständige Ausschuss im Aufsichtsrat zustimmen musste. Entschieden ist der Zivilprozess noch nicht. Das Gericht hat die Seiten zu einem Vergleich aufgefordert, über den es aber keine Einigkeit gibt.

In dem Strafprozess geht es nach Gerichtsangaben auch um zwei weitere mutmaßliche Taten von Untreue, die Brückmann begangen haben soll. 2016 habe er auf Firmenkosten zwölf befreundete Mitglieder eines Vereins für drei Tage nach Oldenburg eingeladen, so der Vorwurf - Schaden für EWE: knapp 12.000 Euro. Im Februar 2017 soll er für 6.300 Euro Firmengeld private Gäste zum Oldenburger Opernball eingeladen haben. Das war kurz vor dem Rauswurf. Nach Angaben seines Verteidigers will Brückmann sich beim Prozessauftakt zu den Vorwürfen äußern.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Strafprozess gegen ehemaligen Vorstandschef: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47465 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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