Gleiss Lutz hat für die Bundesregierung beim EuGH obsiegt: Die Ruhegehälter der Postbeamten sind keine rechtswidrige Beihilfe.
Ulrich Soltész
Die staatliche Finanzierung der Ruhegehälter der früheren Postbeamten ist keine rechtswidrige staatliche Beihilfe. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urt. v. 14.07. 2016, Az. T-143/12). Den entsprechenden Beschluss der Kommission zur so genannten "Pensionssubvention" erklärte das Gericht in vollem Umfang für nichtig.
Die Deutsche Post ist eine Aktiengesellschaft, die 1995 aus der Privatisierung des historischen deutschen Postdienstleisters, Postdienst (vormals Deutsche Bundespost), hervorging. Die Deutsche Post musste die Postbeamten von Postdienst übernehmen und für sie von 1995 bis 1999 jährliche Beiträge in Höhe von 2,045 Milliarden Euro an einen Pensionsfonds entrichten. Ab dem Jahr 2000 wurde diese pauschale Jahresrate durch einen Betrag in Höhe von 33 Prozent der gesamten Bezüge der bei der Deutschen Post beschäftigten Beamten ersetzt. Die dadurch nicht gedeckten Kosten der Ruhegehälter wurden vom Bund getragen, der dafür in der Zeit von 1995 bis 2010 insgesamt über 37 Milliarden Euro aufwandte.
Mit Beschluss vom 25. Januar 2012 stellte die Kommission u. a. fest, dass diese staatliche Finanzierung der Ruhegehälter eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstelle. Deutschland hat gegen diesen Beschluss beim Gericht der Europäischen Union Klage erhoben und u. a. geltend gemacht, die Kommission habe die staatliche Kofinanzierung der Ruhegehälter der von der Deutschen Post übernommenen Beamten zu Unrecht als staatliche Beihilfe eingestuft. Sie hätte nämlich zunächst nachweisen müssen, dass der Deutschen Post dadurch gegenüber ihren Wettbewerbern ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil entstanden sei.
Das Urteil ist der Argumentation von Gleiss Lutz und der Bundesregierung gefolgt.
Gleiss Lutz ist seit vielen Jahren in großem Umfang im EU-Beihilferecht tätig.
Gleiss Lutz für die Bundesregierung
Dr. Ulrich Soltész, EU-Beihilferecht, Partner, Brüssel
Vertretung der Europäischen Kommission
Davide Grespan
Tim Rusche
Ralf Sauer (alle Inhouse Recht, Juristischer Dienst)
Gleiss Lutz: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20006 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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