Deutsche Autobauer haben sich illegal abgesprochen und deswegen nun eine Millionenstrafe der EU-Kommission kassiert. Allerdings war zuvor ein Großteil der Vorwürfe fallen gelassen worden.
Die EU-Kommission hat gegen die beiden deutschen Autobauer BMW und Volkswagen Wettbewerbsstrafen in dreistelliger Millionenhöhe verhängt. Wegen rechtswidriger Absprachen zu sogenannten Adblue-Tanks für eine bessere Abgasreinigung soll BMW knapp 375 Millionen Euro zahlen, Volkswagen gut 500 Millionen Euro, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte.
Adblue-Tanks nehmen in Dieselautos neuerer Katalysator-Generationen spezielle Harnstoff-Lösungen auf. Die Gemische sorgen für eine effizientere Abgasreinigung und damit für eine Senkung schädlicher Stickoxid-Emissionen.
"Alle Unternehmen haben ihre Kartellbeteiligung eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt", hieß es in einer Mitteilung der EU-Kommission. Damit wird das mögliche Strafmaß nicht voll ausgeschöpft. Theoretisch können Zahlungen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Auch Daimler war an dem Kartell beteiligt, profitiert aber von einer Kronzeugenregelung und bleibt straffrei.
"Bußgeld noch moderat"
Brüssel habe mit dem Verfahren "kartellrechtliches Neuland" betreten, teilte BMW am Donnerstag mit. Gegenstand der Untersuchung seien nicht Preis- oder Gebietsabsprachen gewesen - trotzdem habe die EU-Kommission bei der Berechnung des Bußgelds die Maßstäbe eines solchen "klassischen" Kartells angelegt und die Neuartigkeit des Falles lediglich durch einen Abschlag berücksichtigt. Dieses Vorgehen führe trotz der weitgehend fallengelassenen Vorwürfe zu der nun festgelegten Bußgeldhöhe.
Diesem Bußgeld habe der Vorstand mit dem vorliegenden Vergleich zugestimmt. Das hatte BMW bereits in Aussicht gestellt, als der Konzern die Rückstellungen für eine Strafe reduziert hatte. BMW hatte im Jahr 2019 aufgrund der Vorwürfe eine Rückstellung von 1,4 Milliarden Euro gebildet, davon im Mai dieses Jahres aber bereits rund eine Milliarde Euro wieder aufgelöst, weil die Kommission bestimmte Vorwürfe gegen BMW vollständig hatte fallen lassen.
"Insgesamt ist das Bußgeld noch moderat ausgefallen angesichts des langjährigen intensiven Austausches zwischen den betroffenen Parteien", sagt Dr. Peter Meyer, Partner bei Simmons & Simmons. Und erklärt "Dies hängt damit zusammen, dass eine Koordinierung zu technischen Fragen stattfand, was Neuland in Bezug auf die Bebußung ist. Insoweit wird man mit Interesse die Entscheidungsbegründung lesen."
Unter Leitung des Münchener Partners Dr. Christoph Wünschmann hat Hogan Lovells BMW beraten.*
dpa/tap/LTO-Redaktion
*Die erst nach der Veröffentlichung bekannt gewordenen Berater in dieser Sache wurden am 09.07.2021 um 10:30 Uhr ergänzt. (Red.)
Hogan Lovells für BMW:
Dr. Christoph Wünschmann, Partner, Kartellrecht, München
Johanna Brock-Wenzek, Counsel, Kartellrecht, München
Matthias Schlau, Senior Associate, Kartellrecht, München
Dr. Jan-Christoph Rudowicz, Senior Associate, Kartellrecht, Hamburg
Maria Weiss, Senior Associate, Prozessführung, Hamburg
Hanna Weber, Associate, Kartellrecht, München
Dr. Mareike Walter, Associate, Kartellrecht, München
Shota Meshki, Senior Project Associate, Kartellrecht, München
Marie-Theresia Murr, Senior Project Associate, Kartellrecht, München
Absprachen über Adblue-Tanks: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45421 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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