Die DUH will einen Baustopp an der Offshore-Anbindung für ein LNG-Terminal in Mukran, scheitert aber vor dem BVerwG. Das Gericht teilt die Einschätzung im Planfeststellungsbeschluss, wonach die Gasversorgungskrise andauern wird.
An einer Pipeline, mit der ein Flüssiggas (LNG)-Terminal in Mukran auf Rügen an das Fernleitungsnetz in Lubmin angebunden werden soll, darf weiter gebaut werden. Ein Versuch der Deutschen Umwelthilfe (DUH), eine Unterbrechung der Bauarbeiten zu erreichen, ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lehnte am Donnerstag einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation ab (Az. 7 VR 4/23). Die Klage sei "derzeit voraussichtlich unbegründet", so die Einschätzung der Richterinnen und Richter.
Nach Ansicht des BVerwG werde der Bedarf für die Leitung durch das Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz) gesetzlich festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss gehe zu recht davon aus, dass die Gasversorgungskrise in den kommenden Heizperioden fortbestehe. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung musste nach den Regeln des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht durchgeführt werden, so das Gericht weiter. Ebenfalls zurückgewiesen wurden Einwände gegen die technische Sicherheit der Leitung und die umweltfachliche Bewertung der baubedingten Auswirkungen von Unterwasserschall auf Meeressäuger.
Terminal soll bereits diesen Winter fertiggestellt werden
Die Pipeline soll auf einer Länge von 50 Kilometern errichtet werden und mindestens zehn Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr in das deutsche Netz einspeisen. Die Inbetriebnahme des Terminals ist für den kommenden Winter geplant. Kritiker halten das Projekt für überdimensioniert und für die deutsche Energiesicherheit nicht notwendig. Die DUH erwartet "katastrophale Auswirkungen auf Klima und Natur" und kündigte in einer Mitteilung an, weiter an der Forderung für einen Baustopp sowie einer Absage des gesamten Projekts festhalten zu wollen. Im kommenden Hauptverfahren werde man, "vollumfängliche Einsicht in alle vorliegenden Akten und Gutachten fordern", so DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
Am BVerwG sind weitere Klagen nebst Eilanträgen gegen das LNG-Projekt vor Rügen anhängig. Die Gemeinde Binz hatte im August dieses Jahres eine Klage eingereicht, die sich gegen die Genehmigung eines Teilstücks der Pipeline richtet. im September zog der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern nach, nachdem das Bergamt Stralsund einem Ersuchen zum Stopp der laufenden Bauarbeiten nicht nachgekommen war.
sts/LTO-Redaktion
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Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52712 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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