Die Cum-Ex-Geschäfte führen erstmals zu einem Strafprozess in Deutschland. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat einem Bericht zufolge beim LG Wiesbaden Anklage gegen ehemalige Aktienhändler und einen Anwalt erhoben.
Wie Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR berichten, hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen frühere Aktienhändler der Hypo-Vereinsbank und gegen den aus Hessen stammenden Rechtsanwalt Hanno Berger erhoben, der inzwischen in der Schweiz lebt. Berger gilt als einer der Hauptakteure sogenannter Cum-Ex-Geschäfte.
Berger und die anderen Angeschuldigten in Wiesbaden, denen Steuerdelikte in Millionenhöhe angelastet werden, bestreiten die Vorwürfe.
Bei den Cum-Ex-Deals schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Die Beteiligten ließen die Papiere untereinander zirkulieren, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten. Ob das illegal war, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Die Folge der Karussellgeschäfte: Bescheinigungen für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Schätzungen über den Gesamtschaden für den Fiskus reichen von zehn bis 32 Milliarden Euro. 2012 war das Steuerschlupfloch geschlossen worden. Die Cum-Ex-Geschäfte beschäftigten nicht nur Staatsanwälte in mehreren Bundesländern, auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags befasste sich mit dem Thema.
Die Generalstaatsanwaltschaft und das Gericht erklärten am Mittwoch gegenüber dpa, sie könnten zum jetzigen Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen keine weiteren Auskünfte erteilen.
ah/dpa/LTO-Redaktion
Cum-Ex-Deals: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24825 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag