Entschädigung für Atomausstieg: Ver­fas­sungs­be­schwerde von Vat­ten­fall vor Ent­schei­dung

09.11.2020

Neun Jahre nach Beschluss beschäftigt der beschleunigte Atomausstieg das BVerfG noch immer. Die Karlsruher Richter informierten am Montag darüber, dass sie über eine Verfassungsbeschwerde des Energiekonzerns Vattenfall entschieden haben.

Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ankündigte, soll die Entscheidung am 12. November veröffentlicht werden (1 BvR 1550/19).

Wegen der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Kraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeit-Verlängerung zurückgenommen. Spätestens Ende 2022 ist Schluss mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle Meiler zu festen Terminen vom Netz gegangen sein. Ende 2010 zugesagte Extra-Strommengen wurden nachträglich wieder kassiert.

Das BVerfG hatte 2016 nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall geurteilt, dass die Gesetzesnovelle, die diese Kehrtwende besiegelte, zwar im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar war. Den Energiekonzernen steht für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte aber ein angemessener Ausgleich zu.

Die Bundesregierung hat sich 2018 für einen finanziellen Ausgleich entschieden. Vattenfall ist der Ansicht, dass die Regelungen dazu den Vorgaben aus Karlsruhe nicht gerecht werden, und hat erneut geklagt.

Vattenfall hatte wegen des beschleunigten Atomausstiegs keine Möglichkeit mehr, die seinen beiden deutschen Kraftwerken Krümmel und Brunsbüttel ursprünglich zugeteilten Strommengen konzernintern zu produzieren. Dafür soll der Konzern 2023 eine Ausgleichszahlung in Millionenhöhe verlangen können. Die genaue Summe wird sich laut Bundesumweltministerium erst dann bestimmen lassen.

Parallel ist noch eine Klage des schwedischen Konzerns beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington anhängig. Hier geht es um Forderungen von mehreren Milliarden Euro wegen der dauerhaften Stilllegung von Krümmel und Brunsbüttel.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Entschädigung für Atomausstieg: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43363 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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