Bundeskartellamt hat keine Bedenken: Len­sing Media und Funke Medi­en­gruppe dürfen sich trennen

14.09.2021

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände hinsichtlich der geplanten Aufteilung gemeinsamer Anzeigenblattaktivitäten von Lensing Media und der Funke Mediengruppe. Die Trennung kann wie geplant vollzogen werden. 

Die Ostruhr Anzeigenblattgesellschaft (ORA) wird bislang im Rahmen einer Kooperation zwischen Lensing Media und der Funke Mediengruppe betrieben. Die beiden Unternehmen haben sich allerdings entschieden, in Zukunft getrennte Wege zu gehen.

Die angedachte Aufteilung der einzelnen Anzeigenblätter bedurfte einer Prüfung seitens des Bundeskartellamtes (BKartA). Die Untersuchung der Wettbewerbshüter ist inzwischen abgeschlossen. Dem Vorhaben wurde die Zustimmung erteilt.

Konkret sieht der Trennungsplan wie folgt aus: Lensing Media wird die Anzeigenblätter der ORA in Dortmund, Lünen, Schwerte, Castrop-Rauxel, Dorsten und Haltern künftig alleine verlegen. Die Funke Mediengruppe übernimmt die Anzeigenblätter der ORA in Bochum/Wattenscheid, Witten, Gladbeck und Bottrop.

Zum Hintergrund der Entscheidung äußerte sich Andreas Mundt, Präsident des BKartA, wie folgt: "Durch die Übernahme der verschiedenen Anzeigenblätter der ORA verschlechtert sich die Wettbewerbssituation auf den lokalen Anzeigen- und Lesermärkten im konkreten Fall nicht weiter, so dass das Vorhaben freizugeben war. Hier sind bereits heute neben ORA nur die gemeinsam kontrollierenden Muttergesellschaften Lensing Media und Funke Mediengruppe mit ihren regionalen Tageszeitungen wie den Ruhr Nachrichten bzw. der Westdeutsche Allgemeine Zeitung und Westfälische Rundschau tätig."

sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundeskartellamt hat keine Bedenken: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46006 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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