Die frühere Führungsriege der Deutschen Bank muss wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch keine Strafverfolgung mehr befürchten. Der BGH bestätigte die Freisprüche der ehemaligen Vorstandschefs Breuer, Ackermann und Fitschen.
Die Kirch-Pleite ist lange her. Was blieb, war die Schuldfrage – für die Deutsche Bank eine schier unendliche Geschichte. Jetzt setzt nach gut 17 Jahren ein höchstrichterliches Urteil den Schlussstrich - und die früheren Vorstandsvorsitzenden der Bank - Rolf Breuer (81), Josef Ackermann und Jürgen Fitschen (beide 71) - können aufatmen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Top-Managern zur Last gelegt, in einem Zivilprozess um Schadensersatz falsch ausgesagt und falschen Sachvortrag in Anwaltsschriftsätzen veranlasst bzw. nicht unterbunden zu haben. Damit hätten sie – im Ergebnis erfolglos - erreichen wollen, dass die Schadensersatzklage abgewiesen wird. Das Landgericht München I hatte sich im Jahr 2016 von diesen Vorwürfen aber nicht überzeugen können und die damals fünf Angeklagten sowie die Deutsche Bank als Nebenbeteiligte freigesprochen (Urt. v. 25.04.2016; Az. 5 KLs 401 Js 160239/11).
BGH hält Revision für unbegründet
Der BGH verwarf nun die Revisionen der Staatsanwaltschaft, die sich gegen die Freisprüche von drei der fünf Angeklagten und gegen den Freispruch der Nebenbeteiligten richteten, als unbegründet (Urt. v. 31.10.2019, Az. 1 StR 219/17). Das angefochtene Urteil enthalte keine Rechtsfehler, stellten die Karlsruher Richter am Donnerstag klar. Das LG habe im Rahmen seiner Beweiswürdigung "sorgfältig und eingehend" begründet, weshalb es von der Schuld der Angeklagten nicht überzeugt war. Die Beweiswürdigung sei tragfähig. Die Entscheidungsgründe wiesen keine Widersprüche, Lücken oder falschen rechtlichen Begründungsansätze auf, so der BGH weiter.
Der Medienunternehmer Leo Kirch hatte 2002 Insolvenz anmelden müssen. Die Schuld dafür hatte er bis zu seinem Tod 2011 Breuer und der Deutschen Bank gegeben. Denn der damalige Vorstandschef hatte kurz zuvor in einem Fernseh-Interview in Zweifel gezogen, dass noch jemand Kirch Geld geben werde. Mit den Kirch-Erben hat sich die Bank inzwischen verglichen und 925 Millionen Euro gezahlt.
Hintergrund des Strafprozesses gegen Breuer, Ackermann und Fitschen war der alte Vorwurf, Breuer habe Kirchs Kreditwürdigkeit absichtlich erschüttern wollen, um der Deutschen Bank Vorteile zu sichern. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Angeklagten vorgeworfen, das Gericht angelogen zu haben, um das zu vertuschen. Sie hatte für Breuer und Ackermann Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe. Die Deutsche Bank sollte eine Geldbuße zahlen.
In München waren damals noch zwei weitere Ex-Top-Manager des Geldhauses angeklagt. Ihre Freisprüche sind bereits rechtskräftig.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Insolvenz der Kirch-Gruppe: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38485 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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