Umsatzsteuerbetrug: Anklage gegen Ex-Deut­sche-Bank-Manager

09.08.2019

Im Frankfurter Ermittlungskomplex um millionenschwere Hinterziehung von Umsatzsteuer hat die Generalstaatsanwaltschaft einen weiteren hochrangigen Ex-Angestellten der Deutschen Bank angeklagt.

Der 48 Jahre alte Österreicher wird angeschuldigt, in den Jahren 2009 und 2010 ein externes betrügerisches Umsatzsteuerkarussell erst ermöglicht zu haben (Strafsache 5/2 KLs 6/15). Beim illegalen Ringhandel mit CO2-Emissionszertifikaten war die Deutsche Bank als Zwischenhändler aufgetreten und hatte so einen Steuerbetrug in Höhe von 145 Millionen Euro möglich gemacht.

Der Angeschuldigte habe bereits zum Beginn der Geschäfte von den betrügerischen Absichten der beteiligten Firmen gewusst, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag. Er habe in seiner hervorgehobenen Funktion in der Londoner Handelsabteilung aufkommende Zweifel anderer Mitarbeiter zerstreut und eine angeblich positive Überprüfung einer dubiosen Firma vorgetäuscht.

Das illegale Umsatzsteuerkarussell über Handelsfirmen mit Namen wie "Lösungen", "Vector" oder "Roter Stern" war 2010 bei einer Großrazzia aufgedeckt worden. Laut einem früheren Urteil des Landgerichts Frankfurt hat die Deutsche Bank die entstandene Steuerschuld ausgeglichen.

In einer Reihe von Prozessen sind laut Generalstaatsanwaltschaft bereits 13 Beteiligte zu Haftstrafen von bis zu acht Jahren verurteilt worden. Die höchste Strafe für einen Ex-Angestellten der Deutschen Bank betrug drei Jahre Haft. Der mutmaßliche Drahtzieher der Bande, ein Brite indischer Herkunft mit dem Codenamen "Batman", widersetzt sich bislang erfolgreich einer Auslieferung an die deutschen Behörden. Ansonsten sei der Tatkomplex weitgehend aufgearbeitet, erklärte Oberstaatsanwalt Alexander Badle.

Beim Handel mit EU-Rechten zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) wurden nach Erkenntnissen der Ermittler über deutsche Gesellschaften Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland. Dafür ließen sich die Betrüger vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten, die nie gezahlt worden war.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Umsatzsteuerbetrug: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36967 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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