Allen & Overy / Weissmantel & Vogelsang: Streit der GdF war rechts­widrig

28.07.2016

Der knapp zweiwöchige Streik der Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen im Februar 2012 war rechtswidrig. Die Lotsengewerkschaft GdF muss Fraport die streikbedingten Schäden ersetzen, so das BAG. Allen & Overy hat Fraport vertreten.

Thomas Ubber

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hob nach sehr ausführlicher Verhandlung die gegenteiligen Entscheidungen der beiden Vorinstanzen auf. Die Richter entschieden, dass die Streikmaßnahmen der Gewerkschaft wegen Verletzung der Friedenspflicht rechtswidrig gewesen seien.

Der Streik habe nämlich auch der Durchsetzung ungekündigter Bestimmungen aus einem laufenden Tarifvertrag gedient. Die daraus folgende Friedenspflicht hätte es der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) verwehrt, Änderungen mit den Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen. Den Einwand der Gewerkschaft, sie hätte denselben Streik auch ohne die rechtswidrigen Forderungen durchführen können (rechtmäßiges Alternativverhalten), ließ das BAG nicht gelten.

Da die GdF auch schuldhaft gehandelt habe, sei sie Fraport gegenüber aus Delikt sowie wegen Vertragsverletzung zum Ersatz aller streikbedingten Schäden verpflichtet, urteilten die Richter. Zur genauen Ermittlung der Schadenshöhe, die Fraport mit mehr als fünf Millionen Euro bezifferte, wurde die Sache an das Landesarbeitsgericht Frankfurt zurückverwiesen. Entschieden hat den Fall der erste Senat unter Vorsitz der Präsidentin am BAG Ingrid Schmidt.

Allen & Overy-Partner und Arbeitsrechtler Thomas Ubber beriet Fraport in dem Verfahren. Ubber ist für seine Besonderen Kenntnisse im Arbeitsrecht in der Luftfahrtbranche und im Streikrecht bundesweit bekannt.

tap/LTO-Redaktion

Beteiligte Personen

Allen & Overy für Fraport

Thomas Ubber, Partner, Arbeitsrecht, Frankfurt

Dr. Bettina Scharff, Counsel, Arbeitsrecht, München

Jutta Schneider, Associate, Arbeitsrecht, Frankfurt

 

Weissmantel & Vogelsang für die GdF

David Schäfer, Arbeitsrecht, Bremen

Dirk Vogelsang, Arbeitsrecht, Bremen

Zitiervorschlag

Allen & Overy / Weissmantel & Vogelsang: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20122 (abgerufen am: 07.11.2024 )

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