2/2: Einspruch hat alles verschlimmert
S. hatte zunächst einen Strafbefehl bekommen, der eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro vorgesehen hatte. Im Geschäftsjahr 2014/2015 hatte der Profit pro Equity-Partner bei Linklaters laut Juve-Berichten im Schnitt bei 1,42 Millionen Pfund gelegen. S. legte beschränkten Einspruch gegen den Strafbefehl ein, ging also nicht gegen die Wertung als Körperverletzung nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) vor, sondern nur gegen das Strafmaß. Dieses ist nun erheblich höher ausgefallen. Sein früherer Partner E. trat in dem Verfahren als Nebenkläger auf.
Auf S. könnte noch weiteres zukommen: Bleibt es bei einer Verurteilung, wird sich das Anwaltsgericht mit dem Fall zu befassen haben. Dem steht nach § 114 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Verfügung. Es reicht von einer bloßen Verwarnung über eine Geldbuße (bis zu 25.000 Euro) bis hin zu einem Berufsverbot auf bestimmten Rechtsgebieten zwischen einem und fünf Jahren oder sogar zur Ausschließung aus der Anwaltschaft. Das allein dürfte für S. ein Grund sein, in Berufung zu gehen.
Dass er dies tun wird, steht bereits fest. Die Körperverletzung nach § 223 StGB an sich wird dabei nicht in Frage gestellt, ihre Rechtfertigung aber durchaus. Die entscheidende Frage sei die nach der Erforderlichkeit einer Nothilfehandlung, heißt es von am Verfahren Beteiligten.
Fortsetzung folgt
S. hatte für seine Verteidigung den Münchner Anwalt Klaus Schickler von der Kanzlei Hieronimi & Schickler mandatiert, sein ehemaliger Partner E. vertraut auf die Anwälte Dr. Alexander Betz, Stephan Lucas und Dr. Alexander Stevens von der auf Sexualstrafrecht spezialisierten Münchner Kanzlei Lucas Stevens.
Neben den strafrechtlichen Verfahren geht der ehemalige Partner E. auch gegen die Berichterstattung in der Bild am Sonntag sowie in deren Online-Ausgabe vor. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das Gericht die Unterlassungsansprüche gegen die Medien bestätigt, nun streiten die Parteien in der Hauptsache zusätzlich über Schadensersatz, nach Insiderberichten liegt der Streitwert bei 1,4 Millionen Euro. In dem Verfahren vertritt ihn die Rechtsanwältin Jana Jangl aus der Kanzlei SKMM Schulze Küster Müller Mueller Jangl.
Tanja Podolski, Erstes Urteil nach Oktoberfest-Schlägerei: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19961 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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