Nach der Auseinandersetzung auf der Oktoberfest-Feier zwischen zwei damaligen Linklaters-Partnern gibt es ein erstes Urteil für den angeblichen Schläger: sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 150 Arbeitsstunden und eine Geldauflage.
Fünf Verhandlungstage dauerte der Prozess – nun gab es ein erstes Urteil: Rechtsanwalt S., ehemals Partner bei Linklaters in München, ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung seines ehemaligen Kanzlei-Kollegen zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, 150 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung und einer Geldauflage von monatlich 1.000 Euro für die Dauer der Bewährungszeit verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, die Geldauflage damit insgesamt 36.000 Euro. So urteilte das Amtsgericht (AG) München bereits am Freitag (AG München, Az. 824 Cs 451 Js 140669/15).
Im Jahr 2014 hatte die Kanzlei, wie es in vielen Münchner Kanzleien Tradition ist, das Oktoberfest besucht. Einige Anwälte und Mitarbeiter waren nach der Feier noch weiter gezogen, zur After-Wiesn-Party in den damaligen Szene-Treff Cavos. Mit von der Partie waren auch die Linklaters Partner S. und E. – und unter anderem studentische Mitarbeiterinnen.
Partner E. soll Champagner bestellt haben, eine Studentin aus dem Team von S. soll sich ein Glas erbeten haben, danach begab man sich gemeinsam in den Wirtsgarten. Dort soll es zu Intimitäten zwischen dem Partner und der Studentin gekommen sein – ob einvernehmlich oder nicht, ist bisher nicht geklärt. Später gab es eine tätliche Auseinandersetzung zwischen E. und S., die Grund für die nun erfolgte Verurteilung durch das AG München war.
Noch keine Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Vergewaltigung
S. erstattete Anfang 2015 Strafanzeige gegen E., wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage erhoben, seitdem schwelt der Fall im Zwischenverfahren: Die Strafkammer hat über die Zulassung der Anklage und damit die Eröffnung des Hauptverfahrens noch immer nicht entschieden. Allerdings würden in München rund 97 Prozent aller Anklagen zur Hauptverhandlung zugelassen, so ein Kenner der bayerischen Justiz.
Der Streit zwischen den damaligen Partnern soll sich nach Medienberichten damals daran entzündet haben, dass sich E. der Studentin nach den Intimitäten im Garten erneut genähert haben soll. Diese soll geweint haben, es heißt, E. habe das Lokal, in dem die Feier stattfand, trotz angeblicher mehrfacher Aufforderung nicht verlassen wollen. Partner S. schlug daraufhin nach Erkenntnissen des AG München drei Mal mit der Faust zu, E. habe Gesichtsverletzungen erlitten. Beide Partner verließen im Anschluss an die Vorkommnisse die Kanzlei.
Tanja Podolski, Erstes Urteil nach Oktoberfest-Schlägerei: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19961 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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