Zehn Jahre Fachanwalt für IT-Recht: Kommt es zu Fusionen von IT-Kanz­leien?

26.08.2017

In Deutschland gibt es 570 Fachanwälte für IT-Recht, von denen viele in kleinen Spezialkanzleien arbeiten. Eine Studie zur Marktsituation gelangt zu der Annahme, dass es unter diesen Kanzleien zu einer Konsolidierung kommen wird.

2006 wurde der Fachanwaltstitel für Informationstechnologierecht eingeführt, 2007 - und damit vor genau zehn Jahren - wurden die ersten Fachanwälte für das Rechtsgebiet ernannt. Damals gab es in ganz Deutschland exakt elf Anwälte, die den Titel tragen durften. Heute liegt ihre Zahl schon bei 570. Eine Studie von AMR Advanced Market Research im Auftrag der Kanzlei Werner Rechtsanwälte Informatiker (Werner RI), die LTO vorliegt, hat den Markt der IT-Rechtler genauer untersucht.

Deutschlandweit waren zu Jahresbeginn 164.393 Rechtsanwälte zugelassen, schreiben die Studienautoren unter Bezugnahme auf Daten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). 43.419 von ihnen tragen einen oder auch mehrere Fachanwaltstitel. Insgesamt gibt es damit 53.866 Fachanwaltschaften, und 26 Prozent aller zugelassenen Rechtsanwälte sind Fachanwälte.

Zahl der Fachanwälte für IT-Recht steigt überproportional

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Fachanwälte laut der Studie insgesamt wenig geschwankt und sich bei knapp 54.000 stabilisiert. Der Zuwachs sei zuletzt nur marginal gewesen: Am Stichtag 1. Januar 2016 gab es 53.629 Fachanwälte. Ein Jahr später, am 1. Januar 2017, waren es 53.796.

Bei den Fachanwälten für IT-Recht waren die Zuwachszahlen im gleichen Zeitraum erheblich höher. 2016 seien 539 Fachanwälte für das Rechtsgebiet gezählt worden, und zum Jahresbeginn 2017 noch einmal drei Prozent mehr, nämlich 556. Im August 2017 gab es nach eigenen Recherchen von AMR bundesweit 570 Fachanwälte für IT-Recht. Davon seien 79 in München tätig, 56 in Frankfurt und 53 in Berlin, heißt es.

Wer hat die meisten Fachanwälte für IT-Recht?

Die meisten Fachanwälte für IT-Recht in Deutschland arbeiten in Einzelkanzleien oder kleineren Sozietäten, schreiben die Studienautoren. Nur 61 der 570 recherchierten Fachanwälte sind in Sozietäten mit mindestens vier Fachanwälten für IT-Recht tätig, weitere 27 in Kanzleien mit drei Fachanwälten für IT-Recht. Meist handelt es sich dabei um Spezialkanzleien für dieses Rechtsgebiet.

Die Kanzlei, bei der die meisten Fachanwälte für IT-Recht arbeiten, ist SKW Schwarz. Hier sind neun IT-Rechtler mit Fachanwaltstitel tätig. Auf Platz zwei folgt Taylor Wessing mit acht Fachanwälten. Den dritten Platz mit jeweils fünf Fachanwälten für IT-Recht teilen sich die Kanzleien CMS Hasche Sigle, ESB Rechtsanwälte, SSW Schneider Schiffer Weihermüller, TCI Rechtsanwälte und Werner RI. TCI ist zwar eine Kanzleikooperation. Da sie aber unter gleicher Bezeichnung und gemeinsamem Internetauftritt am Markt agiert, wurde sie von den Studienautoren wie eine Kanzlei mit mehreren Standorten betrachtet.

Aktuell gibt es drei Kanzleien mit fünf Fachanwälten an mindestens einem Standort: Taylor Wessing, SSW und Werner RI. In zwölf Kanzleien sind zum Erhebungszeitpunkt vier oder mehr Fachanwälte für IT-Recht tätig, weitere neun Kanzleien beschäftigen drei Fachanwälte.

Konsolidierung unter den IT-Recht-Kanzleien?

Vor dem Hintergrund, dass viele Fachanwälte für IT-Recht in kleinen Kanzleien tätig sind, erwarten die Studienautoren eine Konzentration. Denn die IT-Themen und Projekte würden zahlreicher, komplexer, schwieriger und zeitaufwändiger werden, so dass solche Mandate oft nicht mehr durch eine Einzelperson umsetzbar seien, schreiben sie. Anwaltsteams müssten größer werden, um die aktuellen und zukünftigen IT-Projekte zu bewältigen. Sie vermuten, dass es deshalb zu einer Konzentration von Fachanwälten für IT-Recht kommen wird.

Für die Erhebung hat AMR insbesondere die Plattform "Find a Lawyer", das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis, als Recherchebasis benutzt. Die Plattform erhält von den nationalen Kammern, in Deutschland also von der BRAK, Daten über Rechtsanwälte. Auf "Find a Lawyer" suchten die Researcher nach Fachanwälten für Informationstechnologierecht. Die Ergebnisse wurden durch Anfragen an die BRAK, Recherchen in den Datenbanken der örtlichen RAK, des DAV, auf den Kanzleiwebsites und weiteren Anwaltssuchportalen verifiziert.

Unschärfen ergeben sich nach Angaben der Studienautoren unter anderem dadurch, dass die Angaben in den Suchportalen nicht tagesaktuell sind – sie können etwa durch Kanzleiwechsel oder Ruhestand verhaltet sein. Auch wird die Verleihung des Fachanwaltstitels nicht unmittelbar in die Datenbanken aufgenommen.

ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zehn Jahre Fachanwalt für IT-Recht: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24147 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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