Gerichtsstandort NRW: Land will eng­lisch­spra­chige Kam­mern ein­richten

04.01.2018

Seit Jahresbeginn können Unternehmen ihre Rechtsstreitigkeiten vor dem LG Frankfurt auf Englisch verhandeln. Ähnliche Pläne gibt es nun in Nordrhein-Westfalen. Auch dort will man Verhandlungen in englischer Sprache ermöglichen.

Wenn es nach dem Willen des nordrhein-westfälischen Justizministers Peter Biesenbach (CDU) geht, gehört in den Gerichtssälen NRWs die englische Sprache bald zum täglichen Handwerkzeug - zumindest bei Wirtschaftsprozessen. "Internationale Konzerne wollen nicht in einer Sprache verhandeln, die sie selbst nicht sprechen", sagte Biesenbach der Rheinischen Post (RP). Er sieht in der deutschen Gerichtssprache einen Standortnachteil.

Wichtige und lukrative wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten würden zunehmend im Ausland oder vor privaten Schiedsgerichten ausgetragen - "zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und deutscher Unternehmen", wie Biesenbach der RP sagte. Er will deshalb an den NRW-Gerichten Kammern für internationale Handelssachen einrichten. Für eine entsprechende Bundesratsinitiative haben nach Biesenbachs Angaben bereits Bayern, Niedersachsen und Hamburg ihre Unterstützung signalisiert.

Der Vorstoß des NRW-Justizministers ist nicht der erste Versuch, hierzulande englischsprachige Verhandlungen zu erleichtern; ohnehin sind Verhandlungen auf Englisch bereits vereinzelt möglich.

Mit dem Jahreswechsel hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main eine englischsprachige Kammer für Handelssachen eingerichtet. Beantragt dort eine Partei, eine Handelssache auf Englisch zu verhandeln, wird der Rechtsstreit automatisch der englischsprachigen Kammer zugewiesen. Sind beide Parteien einverstanden, kann die Verhandlung auf Englisch geführt werden. Gerichtspräsident Wilhelm Wolf sieht darin eine Chance, Frankfurt als internationalen Gerichtsstandort zu etablieren und Verfahren, die bislang in Großbritannien geführt wurden, in die Mainmetropole zu bringen.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Gerichtsstandort NRW: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26305 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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