Mergers & Acquisitions : M&A-Verträge werden verkäuferfreundlicher

27.03.2015

Der anhaltende M&A-Boom spielt den Verkäufern in die Hände. Wer ein Unternehmen veräußern will, kann Risiken leichter auf den Käufer abwälzen und in den Vertragsverhandlungen entsprechende Klauseln durchsetzen. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle CMS European M&A Study, die Anfang der Woche in Frankfurt vorgestellt wurde.

Für die Studie hat CMS die M&A-Verträge von 2.414 Transaktionen ausgewertet, bei denen die Kanzlei zwischen 2007 bis 2014 europaweit entweder die Käufer- oder Verkäuferseite betreut hat. Allein 346 Abschlüsse entfallen auf das Jahr 2014. "Im vergangenen Jahr haben wir so viele und so großvolumige Transaktionen gesehen wie bis kurz vor Ausbruch der Finanzkrise nicht mehr. Derzeit spricht alles dafür, dass diese Entwicklung anhält", sagt Dr. Thomas Meyding, Partner bei CMS Stuttgart.

Die M&A-Anwälte beobachten insbesondere, dass die Unternehmenskäufer risikobereiter sind. Verkäufer profitieren von diesem Trend, indem sie 2014 beispielsweise häufiger als noch im Vorjahr niedrige Haftungshöchstgrenzen (Liability Caps) für die Verletzung von Gewährleistungen durchsetzen konnten. Auch setzten Gewährleistungsansprüche der Käufer öfter das Überschreiten bestimmter Schwellenwerte voraus (De minimis- und Basket-Klauseln).

Außerdem wurden 2014 Gewährleistungsversicherungen (W&I Insurances), ein traditionell verkäuferfreundlicher Mechanismus, und Locked-Box-Klauseln zur Kaufpreisfestlegung auf Basis der letztverfügbaren geprüften Jahresabschlüsse wesentlich häufiger in Verträge aufgenommen. In den deutschsprachigen Ländern wiesen 2014 schon mehr als die Hälfte der Verträge Locked-Box-Klauseln auf (53 Prozent), 2013 waren es noch 46 Prozent.

Earn-out-Regelungen nehmen zu

Die Autoren der CMS-Studie weisen auf große regionale Unterschiede hin. So war der Anteil an Verträgen mit einer Haftungshöchstgrenze von mehr als 50 Prozent für Verkäufer vor allem in Frankreich und den Benelux-Ländern gemessen am europäischen Durchschnitt relativ gering (26 bzw. 29 Prozent), während er in Großbritannien käuferfreundlich bei 61 Prozent lag.

In den deutschsprachigen Ländern werden besonders selten kurze Verjährungsfristen vereinbart. Nur 14 Prozent der untersuchten Verträge wiesen Zeiträume von bis zu zwölf Monaten auf.

Die Verwendung von Earn-out-Regelungen, bei denen der endgültige Kaufpreis von der Entwicklung des Zielunternehmens abhängig ist, hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. In den deutschsprachigen Ländern lag der Wert bei 22 Prozent, damit nähern sich diese Regionen den USA an, wo es in 25 Prozent der Transaktionen eine Earn-out-Regelung gibt. Besonders häufig werden Earn-outs bei Transaktionen des Life-Sciences-Sektor angewendet.

Große Unterschiede zwischen USA und Europa

Dennoch unterscheidet sich die Vertragspraxis weiterhin deutlich zwischen Europa und den USA, insbesondere was die Vereinbarung von Kaufpreisanpassungsklauseln angeht. Ihr Anteil lag in den Vereinigten Staaten bei 85 Prozent, in Europa bei nur 45 Prozent. "Der europäische Anteil könnte jedoch im laufenden Jahr noch zunehmen, da Währungsrisiken sicher wieder stärker vertraglich abgesichert werden", prognostiziert Stefan Brunnschweiler, Leiter der weltweiten Corporate/M&A-Gruppe. "Die überraschende Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro im Januar und die weitere Entwicklung des Euro im wirtschaftlichen wie politischen Umfeld tragen hier voraussichtlich wesentlich dazu bei."

In der diesjährigen Studie hat die Anzahl an Deals mit Mechanismen zur Kaufpreisanpassung im Jahr 2014 gegenüber 2013 leicht zugenommen, obwohl der Trend mehrere Jahre in die entgegengesetzte Richtung gewiesen hatte.

MAC-Klauseln vor allem bei Mittel- und Osteuropa-Deals

Bei Transaktionen in Mittel- und Osteuropa nahm die Verwendung von sogenannten MAC-Klauseln (Material Adverse Change) mit Rücktrittsrecht für den Käufer zwischen Vertragsunterzeichnung und Vollzug der Transaktion im vergangenen Jahr erneut zu. Der Anteil der Deals mit einer solchen Klausel lag bei 38 Prozent. In den deutschsprachigen Ländern findet sich eine MAC-Klausel lediglich in zehn Prozent der abgeschlossenen Verträge. Am häufigsten wurde MAC-Klauseln bei Deals im Banken- und Finanzsektor vereinbart (38 Prozent), gefolgt von Life Sciences und Energie (19 bzw. 18 Prozent).

In nahezu allen Regionen waren De minimis-Bestimmungen – bei deren Unterschreiten der Käufer keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann – ein gängiges Mittel der Vertragsgestaltung. Der Trend aus den Vorjahren setze sich damit fort, heißt es bei CMS.

Die Vertragspartner vereinbarten erneut häufiger Basket-Regelungen, die über die De minimis-Schwellen hinaus den Verkäufer vor Bagatellansprüchen schützen. Der Anteil lag nun bei 69 Prozent. In Europa wird dazu meist geregelt, dass bei Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts der gesamte Schaden erstattungsfähig ist, während in den USA nur der diesen Schwellenwert übersteigende Betrag ersatzpflichtig wird.

Für 2015 rechnen die Autoren der Studie mit einem stabilen M&A-Markt, der allerdings nicht an die hohen Wachstumszahlen von 2014 heranreichen wird. Zu den Entwicklungen, die den Optimismus am Markt für Fusionen und Übernahmen ausbremsen könnten, gehören ein möglicher "Grexit" und das für 2017 geplante Referendum der Briten über den Verbleib in der EU. Auch der sinkende Ölpreis könnte sich negativ auswirken, ebenso wie terroristisch Anschläge oder Konflikte mit Russland im Zusammenhang mit der Ukraine.

Beteiligte Kanzleien

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von CMS

Zitiervorschlag

Mergers & Acquisitions : . In: Legal Tribune Online, 27.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15077 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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