CLLB: Garbe Logimac zu Schadensersatz verurteilt

18.11.2014

Die Garbe Logimac AG muss Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung zahlen. Dies entschieden das Oberlandesgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg. CLLB berieten die Anleger in dem Verfahren.

Mit Urteil vom 07.11.2014 sprach das OLG Hamburg einem Anleger der Garbe Logimac Schadensersatz in Höhe von € 25.666,67 zu. Der Kläger hatte auf Empfehlung eines Anlageberaters eine Beteiligung an der Garbe Logimac erworben. Nach Feststellung des OLG Hamburg wurde der Kläger von dem Berater nicht ordnungsgemäß über die Höhe der Emissionskosten aufgeklärt. Daher kam das Oberlandesgericht Hamburg zu dem Ergebnis, dass die Garbe Logimac gegen ihre Pflichten, den Kläger über die wesentlichen Risiken der Beteiligung aufzuklären, schuldhaft verstoßen hat und deshalb den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

Auch das Landgericht Hamburg hat (mit dem Urteil vom 07.11.2014) in einem Parallelverfahren einen Schadensersatzanspruch der Erwerberin einer Beteiligung an der Garbe Logimac bejaht. Die ebenfalls von CLLB vertretene Klägerin hatte vorgetragen, auf Grund der fehlerhaften Beratung eine Beteiligung an der Garbe Logimac erworben zu haben. Das LG Hamburg kam nun zu dem Ergebnis, dass die Garbe Logimac gegen ihre Pflichten, die Klägerin über die Weichkosten der Beteiligung aufzuklären, schuldhaft verstoßen hat und deshalb den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss. "Im Falle einer fehlerhaften Risikoaufklärung steht dem Anleger Anspruch auf eine komplette Rückabwicklung der Beteiligung zu. Dies bedeutet, dass dem Anleger die eingezahlten Beträge vollständig zu erstatten und/oder keine weiteren Zahlungen mehr an die Garbe Logimac zu leisten sind." so CLLB-Partner Dr. Henning Leitz.

Beteiligte Personen

CLLB

Dr. Henning Leitz (Kapitalmarktrecht, Partner, München)

Quelle: CLLB

Zitiervorschlag

CLLB: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13830 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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