Rocket Internet firmiert künftig in der Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft oder SE (Societas Europaea). Freshfields Bruckhaus Deringer hat das Internet-Unternehmen bei der SE-Gründung beraten.
Mit der europäischen Rechtsform der SE schaffe Rocket Internet "die Brücke zwischen ihren europäischen und deutschen Wurzeln und ihrem Ziel, die größte Internet-Plattform außerhalb der Vereinigten Staaten und China zu werden", heißt es in einer Mitteilung von Freshfields. Auch als SE werde Rocket Internet eine dualistische Verwaltung aus Vorstand und Aufsichtsrat beibehalten.
Rocket Internet
Dr. Franziska Leonhardt
Dr. Julia Boss
Freshfields Bruckhaus Deringer für Rocket Internet
Dr. Thomas Bücker, Gesellschaftsrecht, Frankfurt
Sven Petersen, Gesellschaftsrecht, Frankfurt
Dr. Sabrina Kulenkamp, Gesellschaftsrecht, Frankfurt
Dr. Martin Schaper, Gesellschaftsrecht, Berlin
Dr. Thomas Müller-Bonanni, Arbeitsrecht
Dr. Alice Jenner, Arbeitsrecht
Freshfields Bruckhaus Deringer : . In: Legal Tribune Online, 23.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15012 (abgerufen am: 30.09.2024 )
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