Vier Jahre lang wird eine Richterin auf Probe in derselben Gerichtsbarkeit verwendet, dann soll sie plötzlich wechseln. Das geht nicht, findet das VG Magdeburg. Die Eignung der Richterin stehe nach vier Jahren bereits fest.
Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Proberichterin, die bisher – neben einer Unterbrechung durch eine Abordnung an eine oberste Landesbehörde – über einen Zeitraum von insgesamt über vier Jahren in ein und derselben Gerichtsbarkeit verwendet worden ist, nicht mehr einer anderen Gerichtsbarkeit zugewiesen werden darf (Beschl. v. 10.07.2020, Az. 10 B 187/20 MD).
Die Proberichterin hatte sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die beabsichtigte Zuweisung in eine andere Gerichtsbarkeit gewandt und beim VG Recht bekommen. Die Verwendung einer Proberichterin müsse dem Zweck dienen, der Proberichterin für die zu besetzenden Richterämter Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die eine gesicherte Beurteilung der erforderlichen Eignung ermöglichen, so das VG. Nach Ablauf von vier Jahren sei die Zuweisung jedoch nicht mehr am Erprobungszweck zu messen. Die Eignung stehe dann bereits fest.
Auch aus anderen sachlichen Gründen komme eine Zuweisung an eine andere Gerichtsbarkeit nicht mehr in Betracht, entschied das Gericht. Da der Dienstherr die Richterin in den vier Jahren allein anhand der Anforderungen eines bestimmten Richteramtes erprobt habe, könne er diese nicht mehr ermessensfehlerfrei in einer anderen Gerichtsbarkeit verwenden. Laut VG sei der Dienstherr dann dazu verpflichtet, sie als Richterin auf Lebenszeit in dasjenige Amt zu ernennen, für das er sie erprobt habe.
Der Verband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Sachsen-Anhalt (VRV) begrüßte die Entscheidung und forderte vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung ein Umdenken bei der Verwendung und Verplanung von Richtern auf Probe. "Wir erwarten nach dieser Entscheidung, dass das Ministerium für Justiz und Gleichstellung nun bessere Bedingungen für die über 80 Richterinnen und Richter auf Probe in Sachsen-Anhalt schafft, insbesondere - wie in anderen Bundesländern üblich - ein Konzept erarbeitet, wo welcher Proberichter wann verwendet und verplant werden soll", so der VRV in einer Mitteilung.
acr/LTO-Redaktion
VG Magdeburg gibt Eilantrag statt: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42266 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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