Richter und Staatsanwälte buhen den Justizminister aus? Dass das mehr als nur ein Zwischenfall war, zeigte der 23. RiStA-Tag in Weimar. Das Programm zum Thema KI fiel eher dystopisch aus – aber die Basis kann auch konstruktiv diskutieren.
Der Richter- und Staatsanwaltstag ist das Szenetreffen der Justiz – alle drei Jahre lädt der Deutsche Richterbund (DRB) dazu nach Weimar. Da der Kongress 2020 aber ausfiel, kam es erst jetzt zum großen Wiedersehen, mehr als tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmer füllten das Kongresszentrum.
Das Line-up war hochkarätig, angekündigt waren unter anderem der EU-Justizkommissar Didier Reynders, der Chef des Verfassungsschutzes Thomas Haldenwang, Moderations-Stars wie Dunja Hayali – und natürlich der Bundesjustizminister, letzterer zu einem Abendempfang im Weimarer Schießhaus, über den noch zu sprechen sein wird. Zunächst aber gab es Grußworte, Keynotes, Diskussionspanels im vollbesetzten großen Saal und die Verleihung des DRB-Menschenrechtspreises an die venezolanische Richterin Maria Lourdes Afiuni, wobei die BGH-Präsidentin Bettina Limperg die Laudatio hielt.
"Selten habe ich eine Begrüßung so herbeigesehnt wie diese", so die Präsidentin des DRB, Andrea Tietz, bei der Eröffnung am Mittwoch – und das war sehr glaubwürdig. Sie durfte nicht nur viele Ehrengäste begrüßen, darunter Generalbundesanwalt Peter Frank und mehrere Abgeordnete des Bundestags. Der als "RiStA-Tag" abgekürzte Kongress ist auch eine der wenigen Gelegenheiten, bei denen wirklich Mitglieder aus der ganzen Justizwelt zusammenkommen. Junge Berliner Verwaltungsrichter diskutieren mit Bundesrichterinnen; gestandene Amtsgerichtsdirektorinnen, Ministeriumsmitarbeiter, Staatsanwälte und OLG-Präsidenten treffen sich am Stehtisch und im Workshop. Es ist also auch die perfekte Gelegenheit, um die ganz großen Themen der Justiz zu diskutieren.
Justizminister Buschmann kommt nur bis "Video-" – und wird ausgebuht
"Programmiertes Recht – absolute Gerechtigkeit?" lautete das Thema der Veranstaltung. Es sollte um Künstliche Intelligenz (KI) gehen, um die digitale Transformation der Justiz, bei der Deutschland weit hinter anderen europäischen Ländern zurückliegt, um Rechtsstaatlichkeit, um Zukunft.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte das Motto der Veranstaltung natürlich vor Augen, als er am Mittwochabend im Weimarer Schießhaus eintraf, aber wohl auch die Skepsis, die ihm regelmäßig schon bei ganz konkreten Vorhaben wie der verbindlichen Einführung der E-Akte entgegenschlägt. Ganz zu schweigen von der geplanten audio-visuellen Aufzeichnung der Hauptverhandlung in Strafverfahren – was mit Künstlicher Intelligenz (KI) gar nichts zu tun hat, aber eben doch irgendwie mit dem Einsatz moderner Technik im Gerichtssaal.
Buschmann wirkte auch nach immerhin 30 Stunden Berliner Koalitionsmarathon unverwüstlich gut gelaunt und setzte vor dichtgedrängten Reihen hunderter Richterinnen und Staatsanwälte zu einer Rede an, die Digitalisierungsstreit, Konferenzatmosphäre und seine rechtspolitische Agenda unter einen Hut bringen sollte.
"Programmiertes Recht – absolute Gerechtigkeit? – das ist die Überschrift Ihrer Tagung", sagte Buschmann. Es werde in diesem Raum wohl niemanden geben, der oder die darauf antworte: "Ja, genauso ist es!" Und dann: "Man ginge aber fehl, glaube ich, wenn man aus dieser eher polemisch-rhetorischen Frage auf eine allgemeine Digitalskepsis der Richterschaft schlösse." Offenbar verschätzte sich der Minister. Er kam nur noch wenige Sätze weiter bis zum "Video-" von "Videoverhandlung", bevor er von lauten und breiten Buhrufen des Publikums unterbrochen wurde. Der Minister war kurz irritiert, brachte seine Rede zu Ende, betonte dabei noch einmal, er glaube, der Eindruck, der Richterbund sei technikfeindlich, sei falsch und sprach über Commercial Courts an den Zivilgerichten. Danach erlöste das Buffet mit Thüringer Rostbratwurst und Macarons.
Warum wählt der DRB das Thema KI, wenn man schon von Digitalisierung nichts hören will?
Was war passiert? Eigentlich ist die Videoverhandlung seit der Coronapandemie bundesweit Realität an vielen Gerichten, unter den Digitalisierungsvorhaben in der Justiz macht sie sicherlich nicht das Reizthema aus. Hatten die Buhrufer bei "Video-" vorschnell angenommen, es folge nun ein Plädoyer des Ministers für die in der Justiz hoch umstrittene visuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung? Wollten sie die Forderungen von Verbandsspitze und Landesjustizministern nach mehr finanziellen Mitteln unterstreichen?
Unbemerkt blieben die Buhrufe jedenfalls nicht. Als EU-Justizkommissar Didier Reynders am nächsten Tag für seinen Vortrag im vollbesetzten Großen Saal an das Rednerpult trat, schickte er mit einem Lächeln vorweg, angesichts der Erfahrung des Bundesjustizministers am Vorabend werde er lieber nicht über Digitalisierung sprechen, sondern nur über Rechtsstaatlichkeit. Und das tat er dann auch, tatsächlich weitgehend ohne Bezug zum Schwerpunktthema der Veranstaltung.
Warum aber wählt der Richterbund dann überhaupt das so aktuelle, wichtige und reichlich anspruchsvolle Thema KI, wenn seine Mitglieder dann den Eindruck erwecken, man wolle schon von ganz einfachen Digitalisierungsprojekten einfach nichts hören? Oder stimmt der Eindruck gar nicht?
Digitalisierung ist ja kein Modethema für die Justiz, hinter ihr verbergen sich wesentliche Fragen im Betrieb eines Rechtsstaats. Was erwarten Bürgerinnen und Bürger von der Justiz (laut dem alljährlichen Roland Rechtsreport vor allem schnellere Entscheidungen in einfachen Rechtsstreitigkeiten), wie kann der Zugang zum Recht verbessert werden, wie einzelne Gerichte von Dieselmasseverfahren und Fällen von Flugverspätungen entlastet werden?
Aber auch was lange utopisch klang, scheint plötzlich nicht mehr weit weg. Aus Brüssel kommt bald eine bereits ausgefertigte Verordnung, die Sorgfaltspflichten für den Einsatz von KI vorsieht, der EU-Chefberater Paul Nemitz stellte sie in Weimar vor. Richter und Anwältinnen testen, ob der Chatbot ChatGPT ihnen Schreibarbeit abnehmen kann. Ethikkommissionen überlegen, wie selbstfahrende Autos programmiert werden müssen und wer bei Unfällen haftet.
Solche großen Zukunftsfragen beschäftigten einzelne Panels in Weimar, etwa wenn die Informatikprofessorin Katharina Zweig herleitete, warum KI derzeit keine Gerechtigkeit in Entscheidungen herstellen kann.
Die Anmerkungen aus dem Publikum zeigten aber vor allem Überforderung und Sorgen vor einer düsteren digitalen Zukunft. Die Titel der Diskussionspanels fielen eher dystopisch aus – etwa "Sichere Daten – eine Illusion?", "Alexa, wie lautet mein Urteil" und "Brave New Rechtsstaat" und auch DRB-Präsidentin Tietz schlug in ihrer Eröffnungsrede einen warnenden Ton an und betonte, am Ende jeder Entscheidung müsse weiterhin "ein Mensch stehe, der frei und unabhängig entscheidet und diese Entscheidung auch zu verantworten hat". Von vornherein schien die Richtung klar: Digitalisierung heißt vor allem Bedrohung.
Transformationsstau trifft auf konservative Justiz und Föderalismus
Deutschland liegt zehn bis 15 Jahre hinter digital entwickelten Justizsystemen wie in Österreich oder Kanada zurück – so eine Studie der Bucerius Law School und der Boston Consulting Group von 2022. Schnelle und effektive Transformationsprozesse sind also notwendig, treffen aber auf eine weitgehend konservative Struktur, die schon vorsichtigen Maßnahmen misstrauisch begegnet.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Richterinnen und Staatsanwälte in sechzehn verschiedenen Bundesländern und verteilt auf ordentliche und Fachgerichtsbarkeiten, die wiederum unterschiedlichen Ministerien unterstehen, kämpfen mit einem Wust an Pilotprojekten, Modulen und Insellösungen – um im Ergebnis manchmal festzustellen, dass sie ein eingegangenes Dokument ausdrucken, bearbeiten, einscannen und weiterverschicken müssen, weil die unterschiedlichen Systeme nicht miteinander kompatibel sind.
Der Frust ist also groß und auch berechtigt. Vielleicht kann man einfach nicht erwarten, dass neuen Software-Lösungen und KI-gestützten Prozessen viel Begeisterung entgegengebracht wird, wenn schon die vorhandenen Programme nicht funktionieren. Andererseits spricht die missliche Lage an den Gerichten gerade dafür, endlich mit mehr eigenen Vorschlägen und Forderungen an die Politik heranzutreten, anstatt die "Verweigererrolle" einzunehmen.
Ein Praxis-Workshop zeigt, wie es ganz pragmatisch gehen kann
Vielleicht haben der Richterbund und die Justizspitzen mit ihren maximal kritischen Stellungnahmen auch einen Teil ihrer Basis aus den Augen verloren. Auch auf dem RiStA-Tag konnte man mit vielen – und gar nicht ausschließlich ganz jungen – Justizangehörigen sprechen, die nicht nur selbstverständlich mit der E-Akte arbeiten, sondern sich auch über KI-gestützte Lösungen zur Bewältigung von Masseverfahren freuen würden – und trotzdem nicht die praktischen Schwierigkeiten aus den Augen verlieren.
Wie die Diskussion um diese Transformationsprozesse ganz bodenständig und sogar pädagogisch wertvoll geführt werden kann, zeigten dann auch Isabelle Biallaß, Richterin am Amtsgericht Essen, und Gesine Irskens, Richterin am Landgericht Hannover, die zurzeit im niedersächsischen Justizministerium arbeitet, in einem Workshopprogramm "aus der Praxis für die Praxis".
Sie stellten unaufgeregt die Software-Lösungen vor, die es derzeit schon gibt und fragten nach, wer damit welche Erfahrungen gemacht hat. Sie ließen eine interaktive Echtzeit-Umfrage laufen und holten Teilnehmer aus dem Publikum zu sich auf die Bühne, um Thesen in kleinerer Runde zu diskutieren. Es gab sogar einen "KI - ich bin dagegen!"-Stuhl, auf dem man seinen Frust loswerden konnte. Darauf nimmt dann ausgerechnet ein Anwalt Platz, um die KI-gestützte Entscheidungsfindung zu kritisieren, während ein Richter am Verwaltungsgericht ans Mikrofon tritt und sagt: "Ich habe mal ChatGPT gefragt, was die Vor- und Nachteile von KI-Justiz sind. Die Antworten sind gar nicht so schlecht."
Am Ende des Workshops ist klar, dass man jenseits von diffusen Ängsten vor dem "Robo-Judge" an ganz konkreten Beispielen diskutieren kann, wann und inwiefern der Einsatz von KI in der Justiz Sinn ergibt. Beim nächsten RiStA-Tag sollte man noch viel mehr auf das Format praxisnaher Diskussionen setzen als auf den Abendempfang – jedenfalls, wenn es um Digitalisierung geht.
Richter und Staatsanwälte beim RiStA-Tag in Weimar: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51463 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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