Wer zu Unrecht ins Gefängnis kommt, hat Anspruch auf Entschädigung: 25 Euro pro Hafttag. Im Bundesrat wird ein detaillierter Reformvorschlag blockiert, am Freitag kommt nun nur ein vager Vorschlag aus Bayern zur Abstimmung.
Es ist wahrscheinlich der Ur-Albtraum jedes freien Bürgers: Sich eines Tages zu Unrecht im Gefängnis wiederzufinden. Für die Opfer solcher Justizfehler gibt es ein eigenes Gesetz, das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Wer zu Unrecht inhaftiert wurde, erhält danach pauschal für immaterielle Schäden 25 Euro pro Tag nach § 7 Abs. 3 StrEG.
Den Justizministern ist schon länger klar: 25 Euro sind zu wenig. Bereits auf der Justizministerkonferenz (JuMiKO) im Herbst 2017 hatten sie dazu einen Entschluss gefasst – allerdings ohne dabei allzu konkret zu werden.
Am Freitag wird der Bundesrat nun über einen Entschließungsantrag Bayerns abstimmen. Auch der Freistaat fordert eine deutlich höhere Haftentschädigung als bisher. Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 8 zielt darauf, dass die Bundesregierung einen entsprechenden Entwurf auf den Weg bringen soll. Allerdings sieht der bayerische Antrag wie bei der JuMiKO seinerzeit ebenfalls keine konkreten Zahlen vor. Dort heißt es nur, gefordert werde "eine deutliche Anhebung der Entschädigungspauschale". Zur Begründung heißt es "Die Anhebung müsse über den bloßen Inflationsausgleich hinausgehen und den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken stärken sowie die Wertschätzung der grundrechtlich garantierten persönlichen Freiheit verdeutlichen".
Berliner Justizsenator: "Vorstoß im Rechtsausschuss ausgebremst"
Dabei gibt es schon längst einen detaillierteren Plan mit Zahlen. Parallel zu dem bayerischen Vorstoß hatten nämlich die Bundesländer Hamburg, Thüringen und Berlin einen Vorschlag zur Haftentschädigung eingebracht. Auch dieser wurde in die Ausschussberatung des Bundesrates überwiesen – und dort steckt er nun fest. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt sagte gegenüber LTO: "Wir wollen die Entschädigung für unschuldig inhaftierte Menschen erhöhen. Daher haben wir Anfang Mai gemeinsam mit Hamburg und Thüringen eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die eine Entschädigung von 50 Euro pro Hafttag vorsieht. Dies entspräche einer Verdoppelung des bisherigen Satzes und wäre ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Fehlerkultur in der Justiz."
Dieser Entwurf der drei Bundesländer wird nun dort aber blockiert. "Leider wurde unser Vorstoß im Rechtsausschuss des Bundesrates ausgebremst" sagte Behrendt gegenüber LTO. "Damit liegen unsere Pläne für eine Verdoppelung der Entschädigungssätze vorerst auf Eis." Den drei rechtspolitisch von den Grünen geführten Ländern steht im Rechtsausschuss eine Unions-Mehrheit gegenüber.
So hat der bayerische Antrag den von Berlin, Hamburg und Thüringen in der Kurve vor der Zielgeraden überholt. Wie die Abstimmung am Freitag im Plenum des Bundesrates ausgehen wird, scheint offen. Ebenso offen ist, ob bei einer Nicht-Verabschiedung der Parallelantrag wiederbelebt werden könnte.
DAV fordert 100-Euro-Tagespauschale und bessere Sorge um Opfer
Dem Deutschen Anwaltverein (DAV) gehen die diskutierten Forderungen nicht weit genug, er fordert bereits seit längerer Zeit eine Erhöhung der pauschalen Entschädigung auf 100 Euro pro Tag. Nun hat er eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht. Das zehnseitige Papier weist etwa daraufhin, dass sich Deutschland im europäischen Vergleich mit seiner aktuellen Entschädigung am unteren Ende der Rangliste bewegt. Die meisten Entschädigungen in der EU bewegten sich zwischen knapp 100 und 200 Euro. Daneben fordert der DAV für die Opfer einen Zugang zu den neu geschaffenen Opferbeauftragten in den Ländern. Wo sie fehlten, könnten Ombudsstellen eingerichtet werden, heißt es in der Stellungnahme.
2017 hatte die Kriminologische Zentralstelle, eine Forschungseinrichtung von Bund und Ländern, ein Gutachten zur Entschädigung von unschuldig verurteilten Personen veröffentlicht. Das Gutachten betont vor allem "dass den unschuldigen ehemals Inhaftierten nicht die Hilfe entgegengebracht wird, die sie – auch im Sinne einer Wiedergutmachung – erwarten und verdienen. Dies gilt sowohl wirtschaftlich als auch im Rahmen der schnellen und reibungslosen Wiedereingliederung in ein bürgerliches Leben."
Auf der aktuell stattfindenden Justizministerkonferenz in Eisenach steht das Thema nicht offiziell auf der Tagesordnung. Zum letzten Mal wurde die Entschädigung vor neun Jahren angepasst.
Markus Sehl, Reform der Haftentschädigung im Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28999 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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