Das OLG Hamm hat seine neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht veröffentlicht. Sie sollen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung gewährleisten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat seine neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht bekanntgegeben, sie können ab sofort über die Homepage des Gerichts abgerufen werden. Die Leitlinien werden von den Familiensenaten des OLG erarbeitet, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen. Eine verbindliche Wirkung haben sie nicht.
Die neuen Leitlinien übernehmen auch die aktuelle Düsseldorfer Tabelle, mit der sich der Kindesunterhalt nach einer Trennung der Eltern berechnen lässt. Dabei hat sich einiges geändert: Das Kindergeld wurde zum 1.1.2018 leicht erhöht. Zudem ist der Mindestunterhalts für minderjährige Kinder gestiegen. Erstmals seit 2008 wurden auch die Einkommensgruppen angehoben.
aka/LTO-Redaktion
Familienrecht: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26583 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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