Arbeitsgerichte in NRW: Lan­des­rech­nungshof emp­fiehlt Anzahl zu hal­bieren

12.06.2019

"Viel hilft viel" - diese Binsenweisheit stimmt nicht immer. Etwa bei der hohen Anzahl der Arbeitsgerichte in NRW. Aus Sicht des Rechnungshofs ist die Aufstellung der Mini-Gerichte teuer und ineffizient.

Etwa halb so viele, aber dafür besser ausgestattete Arbeitsgerichte könnten nach Überzeugung des Rechnungshofs in Nordrhein-Westfalen (NRW) wesentlich effizienter arbeiten. Der Landesrechnungshof (LRH) empfiehlt, die Zahl der Arbeitsgerichte in NRW von 30 auf 16 fast zu halbieren - bei unverändertem Bestand an Personal und Kammern. Das geht aus einem Bericht an den Landtagsausschuss für Haushaltskontrolle hervor, der sich nächsten Dienstag mit dem Vorstoß beschäftigen wird.

Der LRH hatte die Struktur der Arbeitsgerichte untersucht und dabei Defizite festgestellt - überwiegend in sehr kleinen Einheiten. Mini-Gerichte hätten Probleme, ihre organisatorischen Belange eigenständig zu regeln, heißt es in dem Bericht. Dies betreffe Kontrollen im Eingangsbereich und Qualifizierung für IT-Verfahren ebenso wie Personalausfälle und die Besetzung bestimmter Funktionen. Auch kleine Arbeitsgerichte müssten IT-Einrichtungen, Sicherheitsschleusen und Sitzungssäle vorhalten, obwohl die Infrastruktur nicht ausgelastet werden könne.

Der Rechnungshof hatte bei seiner Untersuchung erhebliche Größenunterschiede zutage gefördert: Der Personalbestand variiert zwischen sieben und 59 Beschäftigten, die Zahl der Kammern zwischen zwei und 19. 

Das Justizministerium NRW möchte die "historisch gefestigte Struktur" nicht über Bord werfen, hat aber zugesagt, die Aufgaben auf den Prüfstand zu stellen und gerichtsübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. Der LRH erwartet nun Informationen über konkrete Maßnahmen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Arbeitsgerichte in NRW: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35865 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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