2/2 Neue Regeln für Social Bots
Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode sprachen sich die Justizminister für zahlreiche Reformen aus, die die künftige Koalition angehen sollte. Dazu gehören neue Regelungen zum Umgang mit Social Bots. Die Computerprogramme gelten vor allem deshalb als problematisch, weil einzelne Akteure damit massenhaft Nachrichten im Netz verbreiten können und so den Anschein erwecken, sehr viele Nutzer teilten ihre Meinung.
Die Justizminister schlagen der Bundesregierung deshalb vor, eine Neuregelung im Telemediengesetz bzw. auf europäischer Ebene zu prüfen, mit denen Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet würden, Beiträge von Social Bots zu kennzeichnen. Außerdem müsse das Sexualstrafrecht systematisch überarbeitet werden. Grundlage dafür soll nach Auffassung der Justizminister der Abschlussbericht der Reformkommission zum Sexualstrafrecht sein, der im Sommer dieses Jahres vorgelegt wurde.
Ein weiteres Thema waren die Entwicklungen im Bereich Legal Tech. Berlin und Baden-Württemberg sollen eine Arbeitsgruppe einrichten, die sich mit der fortschreitenden Entwicklung von Legal-Tech-Anwendungen und ihren Auswirkungen auf die Justiz befasst.
Effektivere Strafverfahren
Diskutiert wurden unter anderem die umstrittenen Forderungen des Strafkammertages, Strafverfahren effizienter zu gestalten. Die Länder befürworteten grundsätzlich weitere Reformen.
Herbert Mertin (FDP), der als Justizminister von Rheinland-Pfalz die Konferenz ausrichtete, erklärte, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle sich mit der Frage der effizienteren Ausgestaltung von umfangreichen Strafverfahren befassen. "Wir wollen anstreben, dass solche Umfangsverfahren in der Praxis handhabbar bleiben und in kürzerer Zeit bewältigt werden können. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass Strafverfahren zügig abgeschlossen werden." Ansatzpunkte könnten beispielweise die Bündelung von Nebenklägerinteressen oder die Abschichtung von bestimmten streitigen Verfahrensfragen sein.
Zudem betonten die Länder, die Ermittlungsbehörden müssten wieder Zugriff auf die bei den Telekommunikationsanbietern gespeicherten Standortdaten erhalten. Dafür hatte sich insbesondere der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) stark gemacht: "Ich bin mir mit meinen Kollegen völlig einig: Unsere Strafverfolger brauchen schleunigst wieder Zugriff auf sogenannte Handy-Standortdaten." Damit lässt sich nachvollziehen, aus welcher Funkzelle über einen Anschluss telefoniert oder eine Internetverbindung genutzt wurde. Das sei "zur Aufklärung von Straftaten unverzichtbar", so Bausback.
Die aktuelle gesetzliche Regelung, die den Ermittlern den Zugriff auf verpflichtend gespeicherte Daten ermöglicht, läuft derzeit leer, weil die deutsche Rechtslage nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen gegen europäische Datenschutzrichtlinien verstößt.
Schließlich soll das Bundesjustizministerium Änderungen des Strafrechts prüfen, mit denen die Bekämpfung von Terrorismus gemäß der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung verbessert werden könnte. Die Richtlinie muss bis zum 8. September 2018 umgesetzt werden.
Im kommenden Jahr wird Thüringen den Vorsitz der Justizministerkonferenz übernehmen. Die nächste Konferenz findet im Juni 2018 in Eisenach statt.
Annelie Kaufmann, Justizministerkonferenz in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25467 (abgerufen am: 05.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag