Herbstkonferenz der Justizminister: Ein­heit­liche Linien im Asyl­ver­fahren

von Annelie Kaufmann

08.11.2017

Änderungen im Asylprozessrecht, Umgang mit Social Bots, schärferes Terrorismusstrafrecht: In Berlin sitzt zwar noch kein neuer Bundesjustizminister mit am Tisch, die Länder diskutieren aber schon mal Forderungen an die künftige Koalition.

 

Die Justizminister der Länder wollen auf ihrer Konferenz am Donnerstag einen neuen Anlauf nehmen, um die Verwaltungsgerichte in Asylverfahren zu entlasten. Die Besonderheiten des Asylprozessrechts führen dazu, dass es an Leitentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts fehlt, die strittige Fragen allgemeinverbindlich klären könnten.

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) spricht sich deshalb dafür aus, in asylrechtlichen Eilverfahren eine zweite Instanz zu eröffnen. Hier brauche es "einheitliche Linien," sagt Steffen gegenüber LTO. "Eine weitere Instanz hilft, genau dies herzustellen." Damit könne über Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz insgesamt schneller und einfacher entschieden werden: "Das entlastet die Verwaltungsgerichte, die diesbezüglich jede Unterstützung brauchen können."

Entscheidungen seien dadurch zudem eher absehbar. Das helfe den Verwaltungsbehörden und auch den Flüchtlingen, so Steffen weiter. "Zudem bekommen Flüchtlinge durch eine weitere Instanz mehr Rechtsschutz."

Verwaltungsrichter fordern seit langem Änderungen im Prozessrecht, um zu einer einheitlicheren Rechtsprechung zu kommen. Auch eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz hat sich für Änderungen des Asylprozessrechts ausgesprochen.

Die Zahl der Asylverfahren ist in diesem Jahr sprunghaft angestiegen, die Verwaltungsgerichte kommen mit der Bearbeitung kaum noch hinterher. Schon zum Ende des ersten Halbjahres 2017 waren nach Angaben der Gerichte mehr als 320.000 Verfahren anhängig.

Kennzeichnungspflicht für Social Bots

Außerdem stehen auf der Agenda der Justizminister Regelungen zum Umgang mit Social Bots. Dabei geht es um Computerprogramme, die Nachrichten in sozialen Netzwerken verbreiten und dabei vorgeben, es handele sich um Mitteilungen echter – also menschlicher – Nutzer. Künftig könnten die Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet werden, Beiträge von Social Bots zu kennzeichnen. Das schlägt eine Arbeitsgruppe aus vierzehn Ländern in ihrem Abschlussbericht vor, der LTO vorliegt.

Der Bundesgesetzgeber könnte im Telemediengesetz eine entsprechende Kennzeichnungspflicht vorsehen. Zudem solle die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf europäischer Ebene für entsprechende Regelungen einzusetzen. Um die Kennzeichnungspflicht durchzusetzen, spricht sich die Arbeitsgruppe für effektive Bußgelder bei Verstößen aus.

Social Bots gelten vor allem deshalb als problematisch, weil einzelne Akteure damit massenhaft Nachrichten im Netz verbreiten können und so den Anschein erwecken, sehr viele Nutzer teilten ihre Meinung. Das könnten sich etwa Parteien im Wahlkampf zu Nutze machen. Einen besonderen Handlungsbedarf im Parteienrecht sehen die Länder aber derzeit nicht.

Zitiervorschlag

Annelie Kaufmann, Herbstkonferenz der Justizminister: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25425 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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