2/2: Bayern macht Druck bei der Terrorbekämpfung
Die Justizminister diskutieren außerdem zahlreiche Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht. Dazu gehören die Vorschläge des Strafkammertags, der kurz nach der Bundestagswahl weitere Reformen gefordert hatte, um das Strafverfahren effektiver und praxistauglicher zu gestalten.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen die Speicherpflicht für Telefonanbieter und Internet-Provider vorerst ausgesetzt hat, fordert Bayern eine Regelung, um kurzfristig sicherzustellen dass die Strafverfolgungsbehörden wieder Zugriff auf bei den Mobilfunkanbietern gespeicherte Standortdaten erhalten. Damit lässt sich nachvollziehen, aus welcher Funkzelle über einen Anschluss telefoniert oder eine Internetverbindung genutzt wurde. Die aktuelle gesetzliche Regelung, die den Ermittlern den Zugriff auf verpflichtend gespeicherte Daten ermöglicht, läuft derzeit leer, weil die deutsche Rechtslage nach Ansicht des OVG gegen europäische Datenschutzrichtlinien verstößt.
Bayern und Hessen wollen zudem die Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Kriminalität im Darknet stärken. "Wir müssen unseren Strafverfolgungsbehörden auch das notwendige Instrumentarium zur Verfügung stellen, damit sie in die verschlungenen beziehungsweise auf Tarnung angelegten Strukturen des Darknets eindringen können und die Täter noch besser zur Verantwortung gezogen werden", sagt der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU).
Bayern macht außerdem Druck für ein schärferes Terrorismusstrafrecht. Hier bestehe "einiger Nachbesserungsbedarf," so Bausback. Insbesondere müsse die sogenannte Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe gestellt werden. Derzeit sieht § 129a Strafgesetzbuch (StGB) zwar eine Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren vor, wenn jemand Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung wirbt. Bloße Sympathiebekundungen sind davon jedoch nicht umfasst.
Bausback fordert auch, schon den Versuch von Unterstützungshandlungen ausdrücklich unter Strafe zu stellen. "Es kann nicht sein, dass etwa Waffenlieferanten für den IS, die an einer Grenze gestoppt werden, allenfalls über juristische Krücken verfolgt werden können, weil ihre Hilfe den Adressaten noch nicht erreicht hat." Die Strafbarkeit des Versuchs solle deshalb ebenfalls in § 129a StGB ergänzt werden.
Sexualstrafrecht neu strukturieren
Voraussichtlich werden die Landesjustizminister sich für weitere Reformen im Sexualstrafrecht aussprechen – das wäre dann eine umfangreiche Aufgabe für die künftige Koalition. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die im Juli dieses Jahres zahlreiche Vorschläge für eine Neuregelung des Sexualstrafrecht gemacht hat. Damit sollen diverse Wertungswidersprüche und Unstimmigkeiten beseitigt werden.
Die von der SPD geführten Länder wollen sich außerdem für einen besseren Schutz von Whistleblowern einsetzen. Das Land Berlin schlägt vor, Vertrauenspersonen zur Korruptionsbekämpfung in den Kreis der Berufsgeheimnisträger aufzunehmen, so dass ihnen –ähnlich wie Rechtsanwälten und Ärzten – im Strafverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Damit wären sie nicht gezwungen ihre Quelle zu nennen, wenn sich ein Whistleblower mit Hinweisen an sie wendet.
Weitere Punkte auf der Tagesordnung sind unter anderem die Herausforderungen für die Justiz im Bereich Legal Tech, Möglichkeiten zur Harmonisierung der juristischen Prüfungen und der Reformbedarf im Zivilprozess. Die Konferenz findet am Donnerstag in Berlin statt, den Vorsitz hat das Land Rheinland-Pfalz.
Annelie Kaufmann, Herbstkonferenz der Justizminister: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25425 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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