Warnungen vor Nachwuchsmangel: Duales Stu­dium statt Son­der­aus­bil­dung für Gerichts­voll­zieher?

04.05.2022

Sie pfänden und räumen und haben es oft mit schwieriger Klientel zu tun: Gerichtsvollzieher. Mittlerweile kämen aber immer mehr Aufgaben hinzu, gleichzeitig gebe es immer weniger Bewerber, warnen die ostdeutschen Berufsverbände.

Die Gerichtsvollzieher der ostdeutschen Bundesländer fordern angesichts drohenden Nachwuchsmangels und komplexerer Aufgaben eine Neuausrichtung der Ausbildung. Statt des Weges über den mittleren Justizdienst plus rund 20-monatiger Sonderlaufbahn sollten Anwärter direkt nach dem Abitur ein duales Studium beginnen können. "In Baden-Württemberg wird das schon seit sechs Jahren praktiziert", sagte die Vorsitzende des Verbandes der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt, Daniela Merke, der Deutschen Presse-Agentur. "Die haben tatsächlich Bewerberzahlen, mit denen man auch noch ein richtiges Auswahlverfahren durchführen kann. Das gibt es in den anderen Ländern nicht mehr."

Die Gerichtsvollzieher sehen die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin als geeigneten Ausbildungsort für die duale Ausbildung. Dort würden etwa bereits die Rechtspfleger für Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ausgebildet. Die Gerichtsvollzieherverbände von Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Berlin sowie Mecklenburg-Vorpommern sprächen sich für eine Ausbildung im Verbund an der HWR aus, sagte Merke.

Alle stünden vor denselben Problemen: Es fehle der geeignete Nachwuchs. In allen Ausbildungsverordnungen der ostdeutschen Bundesländer gehöre zum grundsätzlichen Anforderungsprofil, dass für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher nur besonders geeignete Beamte des mittleren Justizdienstes zugelassen werden. Es gehe um die Besten ihres Jahrgangs, die sich zudem in der gerichtlichen Praxis bewährt haben müssen. "Da immer weniger Bewerber diese Anforderungen erfüllt haben, ist man dazu übergegangen, als Notlösung Seiteneinsteiger zuzulassen", erklärte Merke. Bewerben könnten sich etwa Rechtsanwalts- und Notargehilfen oder Bankkaufleute. "Aber auch mit dieser Notlösung kann inzwischen der Bedarf nicht mehr gedeckt werden."

Justizministerium Brandenburg: Erfolg des Baden-Württembergischen Modells abwarten

Hinzu komme: "Das Berufsbild hat sich in den letzten 15 Jahren extrem gewandelt. Uns sind durch viele verschiedene Gesetzesreformen neue, größere Aufgaben übertragen worden." Statt klassisch nur für Pfändung und Räumung seien die Gerichtsvollzieher inzwischen etwa dafür zuständig, dass ein Schuldner seine Vermögensverhältnisse offenlegt. Sie holten selbstständig Auskünfte bei Behörden wie dem Kraftfahrtbundesamt, dem Bundeszentralamt für Steuern oder bei der Deutschen Rentenversicherung ein, um die Auskünfte zu überprüfen. Dafür gebe es rechtlich und datenschutzrechtlich viele Voraussetzungen, die geprüft werden müssten.

In Brandenburg gibt es nach Angaben des Justizministeriums 119 Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen. Vor zehn Jahren seien es noch 142 gewesen. In den vergangenen fünf Jahren habe es 28 Neueinstellungen gegeben. Darunter seien 23 Quereinsteiger gewesen. "Ausgebildete Gerichtsvollzieher sind auf dem Arbeitsmarkt nicht zu gewinnen", sagte ein Ministeriumssprecher. Derzeit seien in Brandenburg elf Stellen nicht besetzt. Aufgrund des in den vergangenen beiden Jahren stark gesunkenen Personalbedarfs sei derzeit nicht beabsichtigt, sie erneut zu besetzen.

Wie andere Länder warte auch Brandenburg die weitere Entwicklung in Baden-Württemberg in puncto mögliche Akademisierung des Berufes ab. Sie werde wohlwollend im Auge behalten, hieß es.

dpa/cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Warnungen vor Nachwuchsmangel: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48335 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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