Hamburger Beschlussvorschlag zur Justizministerkonferenz: Bund soll mehr Geld für die Euro­päi­sche Staats­an­walt­schaft zahlen

23.05.2024

Vor drei Jahren hat die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufgenommen – mit erheblichen Kosten für die Bundesländer. Nun fordert die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina, dass sich Bund und EU stärker an den Kosten beteiligen.

Die EU-Länder haben Schätzungen zufolge im Jahr 2018 140 Milliarden Euro an Mehrwertsteuereinnahmen durch grenzüberschreitenden Betrug verloren. Außerdem haben die Mitgliedstaaten berichtet, dass 2015 etwa 638 Millionen Euro an Strukturfondsmitteln der EU missbräuchlich verwendet wurden. Um die Haushalte der EU und der Mitgliedstaaten effektiver vor derartigen Straftaten zu schützen, wurde 2017 die Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) gegründet, die im Jahr 2021 ihre Arbeit aufgenommen hat.

Auf nationaler Ebene führen die sogenannten Delegierten europäischen Staatsanwälte nach jeweiligem nationalen Recht die Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen durch. Das Besondere ist, dass die delegierten Staatsanwälte organisatorisch in die nationalen Strafverfolgungsbehörden integriert sind, aber fachlich ausschließlich der Aufsicht und den Weisungen der EuStA unterliegen. In Deutschland gibt es inzwischen 21 delegierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in fünf Zentren in Berlin, Frankfurt, München, Köln und Hamburg. Die Kosten dafür tragen die Länder – und sie steigen ständig.

Wer soll das Ganze finanzieren?

Nach LTO-Informationen fordert die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen) daher eine stärkere Kostenbeteiligung der EU und des Bundes. Bei der Unterstützung der Europäischen Staatsanwaltschaft handle es sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe. An den Kosten, die den Ländern hierdurch entstehen, solle sich der Bund entsprechend höher beteiligen. Über einen passenden Beschlussvorschlag aus Hamburg berät deshalb am 5. und 6. Juni die Frühjahrskonferenz der Justizminister in Hannover.

Gallina argumentiert mit offiziellen Zahlen. Die jährlichen Tätigkeitsberichte der EuStA belegten, dass sie ihre operative Arbeit kontinuierlich intensiviere. Die Zahl der laufenden Verfahren in Deutschland stieg demnach vom Jahr 2022 bis zum Jahr 2023 um mehr als 50 Prozent. Um diesem erhöhten Arbeitsaufkommen gerecht zu werden, seien im vergangenen Jahr insgesamt acht zusätzliche deutsche delegierte Staatsanwälte eingestellt worden. Eine damit einhergehende Aufstockung der Geschäftsstellen sei entweder bereits erfolgt oder geplant. Die Verfahrenskosten stiegen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um rund 25 Prozent auf insgesamt über zwei Millionen Euro (alle deutschen Zentren zusammengerechnet).

Der Bund soll dem Beschlussvorschlag zufolge aufgefordert werden, zu prüfen, ob und wie die Länder finanziell unterstützt werden können. Zugleich soll die Bundesregierung gebeten werden, sich auf europäischer Ebene für eine Fortentwicklung der Verordnung (EU) 2017/1939 einzusetzen. Durch die Verordnung könnte eine stärkere Beteiligung der EuStA an den Kosten für Verwaltung und Personal der delegierten europäischen Staatsanwälte festgelegt werden.

kj/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Hamburger Beschlussvorschlag zur Justizministerkonferenz: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54596 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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