Die "Nationalsozialistische Offensive" hat in der Vergangenheit mit Bombenanschlägen gegen die Justiz gedroht. Der Generalbundesanwalt hat dazu nun einen Beobachtungsvorgang angelegt.
Die Bombendrohungen gegen die Justiz haben den Generalbundesanwalt auf den Plan gerufen: Die Behörde hat wegen der unter der Bekennung "Nationalsozialistische Offensive" erstellten Drohschreiben einen Beobachtungsvorgang angelegt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linksfraktion hervor. Der Beobachtungsvorgang ist eine Vorstufe zum Ermittlungsverfahren, bei dem der Fall zunächst geprüft wird.
In der Vergangenheit gingen an verschiedenen Gerichten Deutschlands Schreiben ein, in denen mit einem Bombenanschlag gedroht wurde. Vereinzelt kam es zu Evakuierungen und Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs. Erste Drohbriefe waren unter anderem Gerichte in Potsdam, Kiel und Hamburg gerichtet. Wenige Tage später gingen die Schreiben auch an Gerichten in NRW und Bayern ein.
Die Polizei konnte in den meisten Fällen aber schnell Entwarnung geben. Wer sich hinter den Bombendrohungen verbirgt, ist unklar. Die Drohungen, die bei den meisten Gerichten per Mail eingingen, waren mit "Nationalsozialistische Offensive" unterschrieben. Der Absender ist den Behörden in Bund und Ländern nach Angaben des Bundesinnenministeriums schon öfter untergekommen. "Es handelt sich um einen oder mehrere Personen, die als Vielschreiber wiederholt Drohungen gegenüber verschiedenen Institutionen geäußert hat beziehungsweise haben", sagte ein Sprecher des Ministeriums im Januar.
acr/LTO-Redaktion
Drohbriefe der "Nationalsozialistischen Offensive": . In: Legal Tribune Online, 14.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33869 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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