Die deutschen Sozialgerichte sollen nach dem Willen des Bundesrates entlastet werden. Dazu beschloss er am Freitag einen Gesetzesentwurf, der Vereinfachungen im Prozessrecht vorsieht.
Der Bundesrat möchte die Verfahren der Sozialgerichte beschleunigen, um insbesondere die hohen Fallzahlen bei den Hartz-IV-Klagen schneller abzubauen. Das geht aus einem am Freitag beschlossenen Gesetzentwurf vor, in dem er dem Bundestag Vereinfachungen vor allem im Prozessrecht vorschlägt.
Unter anderem sollen mehr Einzelrichter ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Beisitzer entscheiden, so wie dies bereits in verwaltungs- oder finanzgerichtlichen Verfahren möglich ist. Kläger sollen künftig selbst bestimmen können, in welchem Umfang die Sozialgerichte behördliche Verwaltungsakte überprüfen. "Unsere Vorschläge machen die Verfahren effektiver und schneller, ohne das hohe Rechtsschutzniveau im Sozialrecht einzuschränken", erklärte der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) in einer Mitteilung.
So wären zum Beispiel Beschränkungen auf bestimmte Teile eines Leistungsbescheids für einen Hartz-IV-Empfänger möglich, sofern alle Beteiligte sich einig sind. Bislang müssen die Sozialgerichte einen angegriffenen Bescheid vollumfänglich unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt überprüfen, auch wenn der Betroffene sich nur gegen einen Teilbereich wie die Kosten der Unterkunft oder die Höhe des Arbeitslosengeldes wendet.
Initiative bereits 2016 beschlossen
Zudem will der Bundesrat auch Vereinfachungen im Berufungsverfahren erreichen. Die Landessozialgerichte sollen künftig über eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ohne mündliche Verhandlung entscheiden dürfen. Voraussetzung ist, dass die Berufungsgerichte ihren Beschluss einstimmig fällen. Auch dies ist Finanz- und Zivilgerichten derzeit schon möglich.
Der Gesetzentwurf entspricht wortgleich einer bereits 2016 beschlossenen Bundesratsinitiative, die der Bundestag vor der Wahl nicht mehr abschließend beraten hatte. Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem neuen Bundestag zur Entscheidung vor.
acr/LTO-Redaktion
Gesetzentwurf beschlossen: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26855 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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