Zwar gibt es am Gericht keine generelle Maskenpflicht, doch jeder Richter hat im Sitzungssaal das Hausrecht. Dieses hat eine Richterin in Brandenburg nun ausgeübt - sehr zum Ärgernis eines Potsdamer Staatsanwalts.
Am Amtsgericht Brandenburg/Havel sind am Dienstag gleich zwei Prozesstermine aufgehoben worden, weil ein Potsdamer Staatsanwalt sich weigerte, eine Maske zu tragen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Tragen des Mund-Nasenschutzes war zuvor von der Vorsitzenden Richterin angeordnet worden. Eine generelle Maskenpflicht gebe es an dem Gericht aber nicht. "Jeder Richter hat im Sitzungssaal das Hausrecht", sagte die Direktorin des Amtsgerichtes, Adelheid van Lessen. Die Anordnung sei jedoch eher eine Ausnahme an dem Gericht.
Auch an anderen brandenburgischen Gerichten sind Anordnungen zum Tragen von Masken eher die Ausnahme, wie eine Umfrage ergab. Das Oberlandesgericht Brandenburg prüft nach eigenen Angaben gerade eine einheitliche Regelung zur Maskenpflicht vor Gericht. Das Tragen von Schutzmasken wird in öffentlichen Räumen in Brandenburg zur Reduzierung des Infektionsrisikos dringend empfohlen.
Warum der Staatsanwalt sich weigerte, die Maske zu tragen, konnte die Potsdamer Staatsanwaltschaft am Mittwoch nicht beantworten. "Wir konnten noch nicht mit ihm sprechen", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann. Man wolle den Vorfall hausintern prüfen. Zunächst hatte Märkische Allgemeine berichtet.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
Weil Staatsanwalt keine Maske tragen wollte: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41383 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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