Das BMJV will erreichen, dass die Digitalisierung in der Justiz fortschreitet. Dazu legt es einen Referentenentwurf vor, der die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten für alle Prozessbeteiligten ausbauen soll.
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vorgelegt. So sollen auch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Sachverständige oder auch Gerichtsvollzieher und andere am Prozessgeschehen Beteiligte am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen können.
Um das zu ermöglichen, soll laut Entwurf ein sogenanntes "besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (kurz: eBO)" möglichst kostenfrei eingerichtet werden. Das eBO soll den schriftformersetzenden Versand elektronischer Dokumente an die Gerichte sowie die Zusendung elektronischer Dokumente durch die Gerichte an die Postfachinhaber ermöglichen. Zudem soll die nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bestehende oder noch zu erstellende Infrastruktur der Verwaltungsportale nach Möglichkeit in die Kommunikation mit den Gerichten eingebunden werden.
Gegenwärtig könnten hauptsächlich nwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare sowie Behörden über besondere elektronische Postfächer am Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen. Die anderen am Prozessgeschehen Beteiligten hätten bislang nur die Möglichkeit, mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über den De-Mail-Dienst elektronische Dokumente bei den Gerichten einzureichen, so das BMJV in seinem Entwurf. In der Praxis sei beides jedoch nicht weit verbreitet und für eine zukunftsweisende und umfassende elektronische Kommunikation auch nicht geeignet.
pdi/LTO-Redaktion
Referentenentwurf: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43812 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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