Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhält künftig eine eigene Abteilung für Cyberkriminalität. Der Ansatz ist neu, doch der Rahmen des Projekts überschaubar.
In wenigen Wochen nimmt eine eigene Abteilung für Cyberkriminalität bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ihre Arbeit auf. Waffenhandel im Darknet oder das Ausspähen von Daten mittels schädlicher Software könnten beispielsweise Gegenstand der Arbeit der neuen Abteilung sein.
Solche Sachverhalte hatte die Behörde auch zuvor schon bearbeitet, es wird hierfür aber nun ein eigener Schwerpunkt gebildet, wie Jan Holzner, Pressesprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, erklärt: "Wir bekommen bald zusätzliches Personal. Einige der neuen Staatsanwälte werden mit den bisher zuständigen Kollegen dann die neue Abteilung für Cyberkriminalität bilden." Insgesamt sollen dort vier bis fünf Personen arbeiten.
"Man kann damit natürlich schon sagen, dass sich die Priorität der Verfolgung entsprechender Straftaten erhöht", so Holzner. Vor allem deshalb, weil die Behörde nach Angaben von Oberstaatsanwalt Siegfried Mahler derzeit ein Personaldefizit von etwa 30 Staatsanwälten zu beklagen hat.
Begrenzte Zuständigkeit, keine terroristischen Straftaten
Das Zuständigkeitsgebiet der neuen Einheit ist allerdings überschaubar: Sie soll ihre Aktivitäten auf den württembergischen Teil von Baden-Württemberg konzentrieren. Holzner präzisiert: "Im Wesentlichen wird es so ablaufen wie im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts: Ab einem gewissen Umfang des Verfahrens werden die örtlichen Staatsanwaltschaften ihre Fälle an uns weitergeben."
Auch sachlich ist die Arbeit der Ermittler klar abgesteckt: "Die neue Abteilung wird sich mit der 'klassischen' Cyberkriminalität befassen", sagt Holzner. "Also in der Regel mit Fällen, in denen es beispielsweise um hohe Geldsummen oder organisierte Kriminalität geht." Straftaten mit terroristischem Hintergrund, deren Verabredung und Planung häufig im Internet stattfinden, würden hingegen wie gehabt in einer gesonderten Einheit der Stuttgarter Staatsanwaltschaft verfolgt.
Die Zahl der Wirtschaftsstrafsachen stieg 2016 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 20 Prozent auf 5.426 Fälle. Oberstaatsanwalt Mahler zufolge ist der Anstieg besonders durch Internet-Kriminalität bedingt. Dabei müsse man aber berücksichtigen, dass auch kleinere Fälle wie Betrügereien bei Ebay in die Statistik fielen.
Mit Material der dpa
Marcel Schneider, StA Stuttgart mit Abteilung für Cyberkriminalität: . In: Legal Tribune Online, 29.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22515 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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