Fernsehverhalten, analysiert und verkauft: Your Smart-TV is wat­ching you

von Tobias Kohl, LL.M.

28.01.2016

Wie heißt der D-Promi im Dschungelcamp nochmal? Schnell parallel zur Sendung im Netz gecheckt, abgerufen über den Bildschirm des Smart-TV. Das bildet allerdings munter Profile über das individuelle Fernsehverhalten, erklärt Tobias Kohl.

Noch vor wenigen Jahren waren Fernseher reine Empfangsgeräte. Im Zeitalter des Internets hat sich dies geändert: Auch noch Tage nach der Ausstrahlung im TV kann der Nutzer eine verpasste Folge seiner Lieblingsserie in der Mediathek des Senders abrufen. Und das nicht nur am Rechner, mit einem Smart-TV kann er über USB-Schnittstellen an den Geräten oder per WLAN über den Fernseher im Internet surfen, soziale Netzwerke nutzen oder elektronische Programmzeitschriften einsehen.

Anfang November 2015 wurde bekannt, dass die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Klage gegen den Smart-TV-Hersteller Samsung eingereicht hat. Einer der Vorwürfe: Das Smart-TV-Gerät UE40H6270 des koreanischen Unternehmens soll bereits bei seiner Inbetriebnahme die IP-Adresse des Internetanschluss-Inhabers – ohne dessen Einwilligung – an die Server von Samsung versenden. Ob hierin ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften liegt, wird das Landgericht (LG) Frankfurt am Main ab Mai verhandeln.

Der Elektronikhersteller hat als Reaktion auf die Musterklage der Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung bereits vorab eine Übertragung "sensibler Daten" abgestritten. Vielmehr sei eine Übermittlung der IP-Adresse bei der Erstinstallation zwingend nötig, um die jeweils erforderlichen Sprachfassungen der AGB und Datenschutzrichtlinie auf das Gerät herunterzuladen. Dabei können die smarten Geräte viel mehr übertragen als nur das.

Im gläsernen Wohnzimmer?

Für den Nutzer, der neben dem klassischen Empfang von Rundfunksignalen auch digitale Zusatzfunktionen und vor allem das Internet über das TV-Gerät nutzen kann, wird es immer schwieriger, zu unterscheiden, ob er gerade ein TV-Programm oder einen Internet-Dienst nutzt.

Dass er durch die Online-Verbindung zudem Daten an Fernsehsender, Smart-TV-Hersteller oder sonstige Dritte sendet, ist ihm oft nicht einmal bewusst. Den Anbietern von Smart-TV-Diensten eröffnet dieser Rückkanal die Möglichkeit, die Fernsehgewohnheiten oder das Surfverhalten des einzelnen TV-Zuschauers zu erfassen. Auf dieser Grundlage können sie Profile ihrer Nutzer erstellen, die sie nicht nur für eine gezielte Ansprache ihrer Kunden selbst nutzen, sondern zum Beispiel für personalisierte Werbung an Dritte weiterveräußern können.

Technisch funktioniert das, indem den Nutzern des Smart-TVs bei der Internetkommunikation – wie auch sonst üblich – IP-Adressen zugewiesen werden, nach herrschender Meinung personenbezogene Daten nach § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die meisten Smart-TVs verwenden zudem Geräte-IDs, die sowohl dem jeweiligen Gerät als auch seinem Nutzer zugeordnet werden können.

Smart-TV-Hersteller nutzen die genannten personenbezogenen Daten u.a. für Software-Updates und die Analyse des Nutzerverhaltens, etwa um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Wie es sein sollte: Information bei Installation, Einwilligung bei Analyse

Über das Erheben und Verwenden der IP-Adresse und der Geräte-ID muss der Smart-TV-Hersteller seinen Nutzer nach § 4 Abs. 3 BDSG jedoch frühestmöglich informieren. Er ist bereits bei der Einrichtung des Gerätes  darüber in Kenntnis zu setzen, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Diese Informationen zum Datenschutz müssen wie die Datenschutzbestimmungen eines Internetauftritts jederzeit abrufbar sein (§ 13 Abs. 1 Telemediengesetz).

Sobald das Nutzungsverhalten bei der Bedienung des Smart-TVs analysiert wird und eine Identifizierung des Nutzers möglich ist,  muss der Nutzer die Erhebung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten sogar aktiv erlauben, eine bloße Information darüber reicht nicht aus.

Dass nicht alle Smart-TV-Hersteller diesen Vorgaben aus dem BDSG nachkommen, zeigt eine Überprüfung von dreizehn Smart-TV-Geräten durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) im Jahr 2015.

Zitiervorschlag

Tobias Kohl, LL.M., Fernsehverhalten, analysiert und verkauft: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18298 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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