Während die Anwaltschaft sich immer weiter spezialisiert, hält die Justiz daran fest, Richter in unterschiedlichen Ressorts arbeiten zu lassen. Das bringt Probleme mit sich: Die Einarbeitungszeit der Richter ist oft zu kurz, das über Jahre in einem Bereich angesammelte Fachwissen liegt brach. Dr. Doris Kloster-Harz fordert im Interesse der Rechtsuchenden ein Ende der Richterrotation.
Mittlerweile gibt es 20 Fachanwaltschaften. Um eine Fachanwaltsbezeichnung führen zu dürfen, müssen die Rechtsanwälte erhebliche Qualifikationsnachweise erbringen und zudem belegen, dass sie jährlich mindestens zehn Stunden an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben. Gegenüber ihren jeweiligen Kammern müssen sie diesen Fortbildungsnachweis führen, um ihre Fachanwaltsbezeichnung weiterhin behalten zu können.
Die Anwaltschaft hat also eingesehen, dass die Spezialisierung für den rechtsuchenden Bürger ein entscheidendes Qualitätsmerkmal ist - kein Wunder in einer Gesellschaft, die mit einer Fülle von Gesetzesreformen und neuen Gesetzen überflutet wird.
Wie aber verhält sich die Justiz in dieser Situation?
Wie seit Jahrhunderten: Das alte humboldtsche Prinzip der geforderten Rundumbildung wird in der Justiz so angewandt, dass jeder Richter einmal als Staatsanwalt sowie in verschiedenen Ressorts arbeiten muss. Das führt unweigerlich dazu, dass er sich häufig in neue Gebiete einarbeiten muss. Oft hat er Fälle zu entscheiden, ohne Gelegenheit gehabt zu haben, spezifische Kenntnisse der neuen von ihm zu bearbeitenden Materie zu erwerben.
Ohne Vorbereitung vom Jugendstrafrecht ins Familiengericht
Ein wesentlicher struktureller Mangel der Justizorganisation besteht darin, dass nach wie vor an diesem Richterrotationsprinzip festgehalten wird.
So kann es vorkommen, dass ein Richter gestern noch im Jugendstrafrecht tätig war und morgen am Familiengericht sitzt. Dort ist er nahezu ausschließlich mit Fachanwälten konfrontiert, die über Qualifikationen, über rechtliches Wissen und in der Regel auch über wesentlich mehr Erfahrung verfügen als ein Richter, der unabhängig von seinem Alter und seiner richterlichen Erfahrung auf diesem Sachgebiet nicht ausreichend vor- und fortgebildet ist.
Das führt zu Irritationen des rechtsuchenden Publikums und zu einer inhaltlich und zeitlich unzureichenden Rechtsgewährung. Der Anwalt kann von Glück reden, wenn der Richter sein mangelndes Fachwissen nicht mit Herablassung kaschiert, sondern mit den Anwälten kooperiert.
Es ist ein für die Parteien und die Richter selbst unbefriedigender Zustand, dass die Justiz Richterstellen mit Richtern besetzt, die nicht genügend Zeit haben, sich auf ihr neues Referat vorzubereiten.
Einarbeitung statt Wertevernichtung
Das bedingt nicht nur einen Verlust der richterlichen Glaubwürdigkeit, sondern häufig auch eine unvertretbar lange Verfahrensdauer. Diese wird dann oft als richterliche Überlastung beklagt, ist aber zum Teil hausgemacht.
In der heutigen Situation reicht es nicht, auf die Autorität des Richters zu vertrauen, die aus den eben genannten Gründen leider nicht stets auf Sachautorität gründet. Es ist nicht mehr ausreichend, wenn ein Jurist im Sitzungssaal höher sitzt als die anderen – dies ist noch lange kein Qualifikationsnachweis.
Und auch richterliche Strenge und Arroganz, mit denen nicht selten mangelnde Kenntnis nicht nur der Akten, sondern auch der Materie kaschiert wird, schützen vor Irrtum nicht. Es ist keine Seltenheit mehr, dass Anwälte und Parteien irritiert und frustriert den Gerichtssaal verlassen - und vermehrt andere Wege der Streitschlichtung suchen wie zum Beispiel Mediationen oder die Schiedsgerichtsbarkeit.
Es kann durchaus eine Erlösung für das rechtsuchende Publikum und die Anwälte sein, wenn ein Richter ein Dezernat neu übernimmt und ein frischer Wind seine Arbeit beflügelt. Aber das ist nur der Fall, wenn er Gelegenheit hatte, sich in die Materie richtig einzuarbeiten.
Das Richterrotationsprinzip führt hingegen auch zu einer "Wertevernichtung" innerhalb der Justiz, lange angesammeltes Fachwissen eines gut eingearbeiteten Richters kann nicht mehr genutzt werden und liegt brach. Dringend notwendig wäre es, dafür zu sorgen, dass die richterliche Qualifikation zumindest mit derjenigen der Anwälte konkurrieren kann.
"Learning by doing" im Richteramt - untragbar
Das Richterrotationsprinzip muss überdacht werden. Inzwischen haben – wie die 20 Fachanwaltschaften belegen – die verschiedenen Rechtsgebiete sich so spezifisch und eigenständig entwickelt, dass das alte humboldtsche Prinzip in der Justiz im Interesse einer zufriedenstellenden und raschen Klärung nicht aufrecht erhalten werden kann.
Deshalb sollte innerhalb der Justiz dafür gesorgt werden, dass Richter vor einem Dezernatswechsel Zeit für die Vorbereitung auf das neue Rechtsgebiet zur Verfügung haben und nicht - wie ein Kind zum Schwimmenlernen - unvorbereitet und ohne jegliche Schwimmkünste ins kalte Wasser hineingestoßen werden.
Ein inzwischen ausgezeichnet eingearbeiteter Richter hat zu Beginn seiner Arbeitsaufnahme im neuen Dezernat seine Einarbeitungsphase salopp wie folgt beschrieben: "Learning by doing". Für die Referendarausbildung ist das eine ausgezeichnete Ausgangsposition. Für Richter, bei denen das rechtsuchende Publikum - gerade im Familienrecht - lebenstragende Entscheidungen erwartet und braucht, ist das ein unhaltbarer Zustand.
Dr. Doris Kloster-Harz ist Fachanwältin für Familienrecht und Autorin zahlreicher Fachpublikationen.
Doris Kloster-Harz, Richterrotation: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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