Keine Wiederaufnahme im Fall Mollath: "Ich bin nach wie vor ziemlich betroffen"

Interview mit Prof. Dr. Henning Ernst Müller

25.07.2013

"Ich bin überzeugt davon, dass Mollath für die Allgemeinheit nicht gefährlich ist"

LTO: Sie haben sich in den letzten Monaten relativ ausführlich mit dem Fall befasst. Woher rührt Ihr Interesse?

Müller: Ich schreibe im Beck-Blog regelmäßig über aktuelle strafrechtliche und kriminologische Themen. Mit dem Fall Mollath habe ich mich eigentlich erst relativ spät, nämlich im November 2012, zum ersten Mal befasst, als der Fall in der Politik publik wurde. Meine Befassung mit dem Fall ist dann seither immer mehr geworden. Professionell beteiligt oder in die Verteidigung involviert bin ich nicht, wenngleich meine Sympathien wohl klar sind.

LTO: Haben Sie Mollath persönlich getroffen?

Müller: Nein, ich kenne ihn auch nur aus dem Fernsehen. Ich kann auch nicht beurteilen, ob er psychisch krank ist oder gesund. Aber ich bin mittlerweile überzeugt davon, dass er für die Allgemeinheit nicht gefährlich ist.

"Mollath wird nicht freigelassen, weil er eine Therapie ablehnt"

LTO: Das führt zu meiner nächsten Frage. Neben dem Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg laufen ja noch zwei weitere Prozesse, einer davon hat den letzten Unterbringungsbeschluss zum Gegenstand und ist aktuell wieder beim LG Bayreuth anhängig. Inwieweit hängt dieses Verfahren mit dem Wiederaufnahmeantrag zusammen?

Müller: Die Bejahung der Begründetheit der Wiederaufnahmeanträge hätte bewirkt, dass Mollath sofort freigelassen wird. Umgekehrt würde die Beendigung der Vollstreckung nichts an dem ursprünglichen Urteilsspruch ändern.

Eine Freilassung durch eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ist der Normalfall. Das geschieht etwa dann, wenn die behandelnden Ärzte beziehungsweise Gutachter feststellen, dass jemand nicht mehr gefährlich ist. Das war bei Mollath bisher nicht der Fall. Er lehnt nämlich eine Behandlung ab, weil er sich nicht für krank hält. Aber – so die Psychiater - das sagen in der Psychiatrie natürlich viele, weshalb dann die Anfangsprognose immer fortgeschrieben wird. Aber auch die Feststellung, dass von vornherein kein Anlass für die Unterbringung bestand, muss zur Freilassung führen.

LTO: Eine solche gerichtliche Überprüfung der Unterbringung findet regelmäßig statt?

Müller: Ja, mindestens jährlich. Das kann aber auch ad hoc geschehen, wenn die Ärzte zum Beispiel signalisieren, dass sich etwas Entscheidendes verändert hat.

"Das BVerfG könnte eine Freilassung anordnen"

LTO: Das dritte Verfahren ist eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Wogegen richtet sich diese?

Müller: Gegen eine Vollstreckungsentscheidung von 2011, die mittlerweile eigentlich überholt ist. Die aktuelle Entscheidung von 2013 kann nicht angegriffen werden, weil der Rechtsweg noch nicht erschöpft ist. Die Verteidiger haben aber in Schriftsätzen dafür plädiert, dass die aktuelle Tatsachenlage berücksichtigt wird. Es besteht natürlich die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingreift und die Unterbringung für unverhältnismäßig erklärt.

LTO: Kann denn eine Entscheidung aus Karlsruhe direkt zu einer Freilassung führen?

Müller: Der normale Weg wäre, dass das BVerfG die angegriffenen Vollstreckungsentscheidungen aufhebt. Da diese aber mittlerweile überholt sind, würde das nicht viel bringen. Die Verfassungsrichter können aber auch direkt durchentscheiden und eine Freilassung anordnen, wenn sie die Rechtsverletzung für eklatant halten – etwa weil die weitere Unterbringung unverhältnismäßig ist. Soweit ich weiß, ist das auch schon in einer Unterbringungssache vorgekommen.

LTO: Dann würde ein Urteil des BVerfG eine Entscheidung des LG Bayreuth ersetzen?

Müller: Ja, aber solange noch Verfahren vor den bayerischen Gerichten laufen, wird Karlsruhe diesen wahrscheinlich eher aufgeben, bei ihrer anstehenden Prüfung die verfassungsrechtliche Einschätzung des BVerfG zu berücksichtigen.

LTO: Vielen Dank für das Gespräch.

Henning Ernst Müller ist Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Regensburg. Er bloggt regelmäßig im Beck-Blog über strafrechtliche und kriminologische Themen.

Das Gespräch führte Claudia Kornmeier.

Zitiervorschlag

Keine Wiederaufnahme im Fall Mollath: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9214 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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