Betrugsprozess beim LG München I: Wie ein Nicht-Jurist jah­re­lang als "Groß­kanz­lei­an­walt" arbeiten konnte

von Dr. Markus Sehl

15.07.2023

Ein junger Mann fliegt aus dem Jurastudium, fälscht Spitzen-Examensnoten, macht Karriere – bis alles zusammenbricht. Kann sich eine Arbeitswelt, die so fixiert auf Noten ist, ausreichend vor Täuschung schützen? Und wann beginnt Betrug? 

Der junge Mann, der zum Prozessauftakt am Donnerstagmorgen auf der Anklagebank im Saal A 36 des Münchner Landgerichts (LG) I sitzt, würde auf den Fluren einer Großkanzlei nicht auffallen. Blau-weiß gestreiftes Businesshemd, schwarze Metallrandbrille, blonde Haare und Dreitagebart in ordentlicher Länge. Aufmerksamer Blick, ruhige tiefe Stimme.  

"Wenn ich noch ergänzen darf…" - so klingt es, wenn Matthias G. vor Gericht noch etwas nachtragen will. Er hat mehr als vier Jahre lang in der Welt von namhaften Großkanzleien, Unternehmen und der bayerischen Versicherungskammer als Jurist gearbeitet. Stellen, die für absolute Top-Juristen reserviert sind.  

G. hatte zwei Spitzenexamen im Gepäck, 12,48 Punkte für die erste und 11,64 Punkte für die zweite Prüfung. Auf dem Papier gleich zweimal Top-Prädikatsergebnisse, nur wenige Prozent der Nachwuchsjuristen eines Jahrgangs – gerade in Bayern – erreichen solche Ergebnisse. 

Angeklagter G.: "Das war eine Abartigkeit" 

Dabei war G. nach dem sechsten Semester Jurastudium an der LMU München exmatrikuliert worden. Klausuren hat er, wenn er sich überhaupt zu einer Anmeldung durchringen konnte, nicht bestanden. Nachdem er im Wintersemester 2008/09 mit dem Studium begonnen hatte, wurde er sechs Semester später zwangsexmatrikuliert.  

Wie er es dennoch geschafft hat, mehr als vier Jahre als "Volljurist" in Kanzleien und Unternehmen zu arbeiten, ohne aufzufallen und stets um die 100.000 Euro brutto pro Jahr zu verdienen, ist auch eine zentrale Frage, die die Strafkammer des LG während der Verhandlung am Donnerstag interessiert hat. Die Frage zieht sich wie ein roter Faden durch diese Geschichte eines Mannes, der Anerkennung suchte, ein irgendwie glückliches Leben führen wollte und sich Stück für Stück in seine Lügenkonstruktion verstrickte, bis er am Ende alles verlor.  

Ist er nun wegen Betrugs zu bestrafen? Verurteilt wurde er in der ersten Instanz vom Amtsgericht München Ende 2020 wegen vollendeten und zum Teil nur versuchten Betruges in sechs und Urkundenfälschung in 22 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. In der zweiten Instanz wird der Fall vom LG noch einmal aufgerollt. 

Eine Besonderheit dabei: Was in diesen Hochstaplerjahren zwischen 2015 und 2020 vorgefallen ist, das ist unstreitig, es liegt nichts im Verborgenen. G. hat umfassend bis ins Detail ausgesagt, auch zu seiner Motivation. Wo doch noch Nachfragen auftauchen, antwortet er am Donnerstag geradezu hilfsbereit im Gerichtssaal, so als ginge es um jemanden anderes und nicht um ihn. Und vielleicht fühlt es sich für ihn sogar so an: Diese Jahre bis zur Aufdeckung seiner Lügen nennt er am Donnerstag eine "Abartigkeit", "eiskalt" habe er sich selbst gemacht, um das Lügenleben so lange auszuhalten, "Ich will wieder ich sein".  

Das sind Sätze, die auch nach guter Verteidigung klingen könnten. Aber so sieht es nicht aus, wenn in der Verhandlungspause G. den Tränen nahe ist. Zuvor hat er noch einmal dem Gericht von dem Moment im Spätsommer 2019 erzählt hat, als er die für ihn fatale Entscheidung traf, die alles zusammenbrechen ließ. 

Gilt Rechtsprechung zum Beamtenbetrug auch für Anwälte? 

Es ist eine Geschichte, die nicht nur auf den ersten Blick kurios anmutet, sondern viele Beobachter auch sofort an eine – nur eben sehr deutsche - Version der US-Serie-Suits denken lässt, dabei aber auch nachdenklich stimmt. Dass die Atmosphäre im Gerichtssaal an diesem ersten von drei Prozesstagen dennoch eher locker, aber souverän zupackend ist, liegt auch an der empathischen und durchaus unterhaltsamen Führung durch den erfahrenen Vorsitzenden Richter Andreas Forstner. Der sagt Dinge wie "Das macht das Kraut auch nicht fett" oder fragt zurück "Oder liege ich richtig?". Und er will gleich zu Beginn der Verhandlung klar machen, in welcher Rolle er seine Kammer und sich sieht: "Man muss kein Prophet sein, um sozusagen schon die Revisionsschrift aus dem Drucker kommen zu sehen, egal was wir hier entscheiden werden."  

Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch: Sie fordert, die Bewährungsstrafe zu einer Vollzugsstrafe zu verschärfen. Auf der Seite des Freistaates könnte auch eine Rolle spielen, ein abschreckendes Exempel für Examensfälscher zu statuieren. Die beiden Münchner Strafverteidiger Prof. Dr. Christoph Knauer und Manuel Weber bezweifeln, dass G.s Einschleichen per gefälschten Examenszeugnissen strafrechtlich für einen Betrug ausreicht. Knackpunkt ist der Vermögensschaden. 

Das AG hatte die Grundsätze aus der Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen bei Beamten übertragen. Ein Schritt, den Strafrechtswissenschaftler äußerst kritisch sehen. Das AG hatte auf die besondere Rolle von Rechtsanwälten, ihre Vertrauensstellung abgestellt. Aber reicht das aus? "Über diesen Punkt werden wir uns unterhalten müssen", sagte Forstner am vergangenen Donnerstag. Das Verfahren soll bereits kommenden Donnerstag abgeschlossen werden. 

Word-Datei, Scan, ein verhängnisvolles Datum 

Wenn man G. erzählen hört, wie einfach er die Fälschungen herstellte und damit immer wieder durchkam, muss man sich auch die strukturelle Frage stellen, ob ein Rechtssystem, das so viel objektive Aussagekraft mit den Examensnoten verbindet, sich eigentlich ausreichend selbst vor Täuschung schützt. Ob es nicht stichprobenartige Abfragen bei den Prüfungsämtern geben sollte. Dann wäre diese Geschichte schon früh zu Ende gewesen, aber so geht sie erst los: 

Als Vorlage diente G. Ende 2015 das Zeugnis eines Bekannten. In Word fertigt er sich nach diesem Vorbild ein eigenes Dokument, trägt den Schwerpunktbereich ein, Prüfungsdaten. "Zu meinem Glück – oder Pech – war das nicht schwierig", so G. Als Note trägt er für die zweite Staatsprüfung 11,64 Punkte ein; ganz bewusst, denn bei 11,5 Punkten liegt die magische Grenze für angehende Notare. Das Blatt druckt er aus und scannt es wieder ein, um die Qualität des Dokuments zu verschlechtern. Am Ende sieht das Ergebnis nach einem nicht so guten Scan aus, nicht aber nach einer nicht so guten Fälschung. 

Frappierend: G. unterlaufen sogar noch Tippfehler, in dem Dokument steht "Gesellchaftsrecht" statt "Gesellschaftsrecht", in der Notenskala fehlt eine "0". Und noch ein folgenschwerer Fehler unterläuft ihm, der am Ende zu seiner Aufdeckung führen wird: Als Prüfungstermin für das Zweite Examen trägt G. den 25. Mai 2015 ein. G. wusste, so wiederholt er es vor Gericht, dass um diese Zeit herum die Prüfungen stattfanden, allerdings ja ohne ihn. Um ein geeignetes Datum zu finden, öffnete er den Kalender in Windows, ein Klick rechts unten, er sucht einen Montag aus. Was der Windows-Kalender ihm nicht anzeigt: Es ist der Pfingstmontag, ein Feiertag, Prüfungen finden an diesem nicht statt. Nur deswegen fliegt später alles auf. 

Bei seinen Bewerbungen habe er darauf geachtet, nur Stellen anzuvisieren, bei denen er nicht vor Gericht hätte auftreten müssen, erzählt G. weiter. "Ich wollte nie vor Gericht, weil ich damals befürchtete, Urteile unter meiner Beteiligung könnten nichtig sein." 

Richter Forstner entgegnet: "Zum Glück haben Sie sich nicht beim Staat beworben. Bei diesen Noten wären Sie ja sofort Oberstaatsanwalt geworden."G daraufhin: "Dann hätte ich ja auch vor Gericht auftreten müssen. Das wollte ich auf keinen Fall". Forstner: "Tja sehen Sie, jetzt sind Sie doch vor Gericht gelandet." 

Exzellente Examensnoten als Schutzschild? 

Wenn man G. zuhört, scheint seine Geschichte weniger die eines skrupellosen Hochstaplers zu sein, der ausreizen wollte, wie weit er gehen könnte, sondern vielmehr die von jemandem, auf den die wachsenden Erwartungen seines Umfelds immer weiter einwirkten. Das kann zwar keine Entschuldigung, aber eine Erklärung für sein Vorgehen sein. Bereits in der Schule steht G. unter familiärem Druck, gute Noten mit nach Hause zu bringen. Es gelingt ihm nicht, das Abi schafft er eher mittelmäßig.  

Mit dem Jurastudium kommt er nicht zurecht, schiebt die Prüfungen vor sich her, nimmt zugleich eine innere Haltung ein: Ich kann das ja eh. Er beginnt, alle zu belügen, zuhause, in einer Studentenverbindung, in seiner WG, bei seinen Freunden: Überall erzählt er von seinen angeblich guten Jura-Noten im Studium. Er schlittert in eine Welt aus Lügen, die er zu seiner Selbstverteidigung immer weiter aufbaut. Abends trinkt er, schläft aus, arbeitet nachmittags als Werkstudent in einem Notarbüro. Zum Notar hat er ein gutes Verhältnis, er heiratet später seine Tochter. 

Mit seinen Lügen hat er immer weitere Erwartungen geweckt. Will er sein Lügengebäude aufrechterhalten, muss er nachlegen. Irgendwann muss jemand, der Jura studiert, auch mal Examen machen. G. fälscht sich also die guten Examenszeugnisse. Als der Notar von den Noten erfährt, will der, dass G. das Notariat verlässt, statt Zuarbeit solle er mit diesen Spitzennoten selbst Karriere machen. G. muss sich also wieder bewegen, so schildert er es. Also wagt er den Schritt in die Kanzleiwelt. 

Ein vermeintlicher Top-Jurist elektrisiert die Arbeitgeber  

Er schickt eine Bewerbung an die renommierte Großkanzlei Hogan Lovells, die Bewerbung geht dort in der zentrale HR-Abteilung ein. Die Kanzlei ist regelrecht elektrisiert, in den Jahren um 2016 suchte man händeringend Bewerber. So ein Bewerber mit solchen Spitzennoten sei eine besondere "Chance" gewesen, so sagt es ein Münchner Kanzleipartner, der am Donnerstag als Zeuge geladen ist. G. will in den Immobilienbereich, er landet im Bewerbungsgespräch. "Wir grillen die Bewerber nicht, wir wollen die gewinnen. Ich stelle da keine Testfragen, ich habe ihm den Job schmackhaft gemacht." Der Partner gibt einen Einblick, wie G. während seiner knapp zwei Jahre im Haus als Nicht-Jurist durchkommen konnte. Er erzählt ruhig und professionell, schaut eher bedauernd als auch nur eine Spur verärgert, auch wenn er erahnen lässt, wie viel Ärger ihm dieser Fall bereitet hat.  

Der Partner erinnert sich an einen Satz von G. nach der Zusage, der für ihn nachträglich natürlich anders klinge: "Das ist ein Sechser im Lotto, bei Ihnen arbeiten zu dürfen", habe G. gesagt. G. hört sich das alles ruhig an, hat die Hände in den Schoß gelegt, schaut ab und zu seinen ehemaligen Chef direkt an. 

Dass G nicht aufgeflogen ist, dürfte viel mit seiner überschaubar anspruchsvollen Aufgabe zu tun gehabt haben und mit einer intensiven Einarbeitung: Berufsanfänger würden sich zwar im Recht auskennen, für ihren Einsatz im Immobilienrecht müssten sie aber ohnehin einen Crashkurs durchlaufen, dicke Reader durcharbeiten, erklärt der Partner. Diese Juristen arbeiteten zunächst im Hintergrund, prüften Mietverträge, erstellten Memos für große Investorengeschäfte. Kontakt zu Mandanten oder eigene Endverantwortung hätten sie nicht. Die Prüfung von Mietverträgen für sogenannte Due-Diligence-Verfahren sei ein rechtlich überschaubarer Bereich. "Wenn Sie das mal drei Monate gemacht haben, kennen Sie sich aus", schildert der Partner. G kam zurecht, tippte in Excel-Tabellen, recherchierte selbst in Datenbanken. Wo es juristisch knapp wurde, fragte er seinen Mentor, den Notar, und ließ wohl auch Wissenschaftliche Mitarbeiter zuarbeiten.  

Seine exzellenten Examensnoten wirkten dabei offenbar wie ein Schutzschild: Unsicherheiten und Fehler erklärte man sich in der Kanzlei mit überheblicher Nachlässigkeit oder Anfängerfehlern. "Ich hatte schon den Eindruck, dass er nicht so gut ist, wie er nach seinen Noten eingeschätzt war", so der Partner. Es habe schon Momente gegeben, die ihn stutzig gemacht hätten. Etwa wenn G. in Aussicht gestellt habe, eine Aufgabe abzuschließen, und nicht lieferte, stattdessen früh Feierabend und freies Wochenende machte. "Bei diesen Noten konnte ich mir nicht vorstellen, dass so jemand faul ist." 

Vor Gericht wird auf Antrag von G.s Verteidigern noch ein Arbeitszeugnis der Kanzlei verlesen, es schließt mit den Worten, die Kanzlei "verliert einen sehr guten Juristen". Die Verteidiger wollen untermauern, dass G. gute Arbeit geleistet habe und man einen Schaden durch seine Tätigkeit gering ansetzen müsse. 

Das Amtsgericht ging in seinem Urteil nämlich von einem Folgeschaden bei Mandanten in Höhe von insgesamt 495.000 Euro aus. Als bei dem Partner Ende 2019 die Kriminalpolizei anruft, beginnt in der Kanzlei sofort die Aufarbeitung, so erzählt er es. Alles in allem geht es für die Kanzlei glimpflich aus, Prozesse musste sie keine führen, von G. forderte sie kein Geld zurück.  

Als der Partner nach seiner Befragung im Saal schließlich aufsteht, spricht G. ihn an. Es tue ihm unendlich leid, "Ich möchte mich bei Ihnen noch einmal entschuldigen." Der Partner nimmt die Entschuldigung ohne große Worte an und scheint nicht unglücklich, den Saal zu verlassen und die Erinnerung an den Fall wieder hinter sich lassen zu dürfen. 

Wie alles aufflog 

Die Entscheidung, die das ganze Lügengebäude ins Wanken bringt, trifft G. im Spätsommer 2019. Zu dieser Zeit arbeitet er als Syndikus bei der Versicherungskammer Bayern in München. Dort ist man mit seiner Arbeit sehr zufrieden, G. scheint den Aufgaben gewachsen. "Ich habe zum ersten Mal richtig Anerkennung für meine Arbeit bekommen", sagt G. heute über die Zeit. "Ich war zum ersten Mal glücklich." Auch privat läuft es gut, er ist verheiratet, das Geld kommt rein, Einstiegsgehalt 132.000 Euro. Niemandem hatte er von seiner Lebenslüge erzählt, auch seiner Frau nicht. Damit hat G. einen gut bezahlten Job und hätte wahrscheinlich unentdeckt weiterarbeiten können bis zur Rente. "Warum haben Sie diesen sicheren Hafen verlassen?", will Richter Forstner wissen. 

"Ich verstehe es rückblickend auch nicht", sagt G. am Donnerstag, schüttelt den Kopf. Weil die Versicherungskammer ihm einen in Aussicht gestellten Aufstieg doch nicht angeboten habe, sei er enttäuscht gewesen. Er beschloss, sich noch einmal neu zu bewerben.  

Jede neue Bewerbung musste ein neues Risiko bedeuten – aber es war ja auch immer gut gegangen: Bei der Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer, bei der Großkanzlei, bei seinem In-House-Posten bei der Mediamarkt-Saturn-Retail-Group. Nun also die Kanzlei GSK Stockmann, eine Münchner Kanzlei, circa 500 Mitarbeiter, spezialisiert im Immobiliensektor. 

Wie es dort dazu kam, dass man sich das verhängnisvolle Datum auf dem Zeugnis, den 25. Mai 2015, genauer anschaute, ist bis heute in den Verfahren unaufgeklärt. Fakt ist: Die Kanzlei fragt bei G. nach, ob das Prüfungsdatum am Pfingstmontag ein Behördenfehler sei. Der ahnt sofort, dass er aufzufliegen droht. Er stellt in Aussicht, selbst beim Landesjustizprüfungsamt nachzufragen. Unter einem Vorwand einigt er sich mit der Kanzlei, den schon unterschriebenen Vertrag wieder aufzuheben. "Ich habe gedacht, ich kann so meinen Kopf noch aus der Schlinge ziehen." Aber es ist zu spät. Die Kanzlei fragt selbst beim Amt nach. Ein halbes Jahr lang passiert nichts, G. glaubt, so sagt er, doch nicht aufgeflogen zu sein. Am 6. November 2019 durchsuchen Polizei und Staatsanwaltschaft seine Wohnung. 

Neuanfang oder Gefängnis 

Heute absolviert G. eine Ausbildung zum Elektriker, er sagt, er hat sein Ding gefunden. Er hat sich bei Geschädigten entschuldigt, er hat freiwillig Sozialstunden geleistet. Sein Privatleben ist zerbröckelt. Nichts konnte er retten. Aber er sagt am Donnerstag, es gehe ihm nun besser, er fühle sich als der, der er sein will, der er eigentlich ist.  

Das LG München I muss nun klären, ob es diesen Neuanfang unterbrechen will, also ob G. für seine Lügen ins Gefängnis muss. 

Zitiervorschlag

Betrugsprozess beim LG München I: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52255 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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